Dies ist eine Diskussion zu DRINGEND: vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten wg. Falschaussage innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| DRINGEND: vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten wg. Falschaussage Person X hat vor über zwei Wochen einen Mietvertrag über einen Makler unterschrieben und dem Makler sofort die Provision ausgezahlt. 1. Makler hat bei Besichtigung mündlich zugesichert, dass die teilmöblierte Wohnung vor Einzug komplett ausgeräumt wird, damit eigene Möbel platz haben. 2. Im unterzeichneten Vertrag steht, dass in den Betriebskosten "Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluß" inbegriffen sind. Nach Unterzeichnung des Vertrages wurde Person X vom Vermieter gesagt, dass lediglich das Bett raugeräumt werden kann, da sie keinen Platz haben alle Möbel (Schränke, Esszimmertisch und Stühle, Couch, Sessel) zu verstauen. Da dies aber bei Besichtigung von der Maklerin zugesichert wurde, hat Person X auch geplant und eine komplett neue Einrichtung bestellt. Des weiteren hat X einige Tage nach Mietvertragsunterschrift von der Vermieterin erfahren, dass KEIN Fernsehanschluss zur Verfügung steht, bzw. überhaupt vorhanden ist sich X doch einfach eine Zimmerantenne kaufen soll. Eine Satellitenschüßel auf dem Balkon kann X auch nicht aufstellen, da dieser nach Nord-Osten ausgesrichtet ist und somit keinerlei Empfang haben wird. Auch gibt es keine Fester zur Südseite. Kann X wegen Falschaussage (auch im Mietvertrag) vom Vertrag zurücktreten und die bereits gezahlte Provision vom Makler zurückbekommen? |
| |||
| AW: DRINGEND: vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten wg. Falschaussage Wie lautet/lauten in dem fiktiven Mietvertrag die Passage(n) zu "Gemeinschaftsantenne und Breitbandanschluss"? Und zwar sowohl im Mietvertrag hinsichtlich der Ausstattung, als auch bei den Betriebskosten? Wie lautet im Mietvertrag die Formulierung zur (Teil-)Möbilierung?
__________________ Gruß Klaus |
| |||
| AW: DRINGEND: vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten wg. Falschaussage Hallo Klaus, vielen Dank für die rasche Antwort. Hier die Passagen/ Auszüge aus dem fiktiven Mietvertrag: Folgende Betriebskosten im Sinne von §556 Abs. 1 BGB (erläutert durch die Betriebskostenverordnung) sind in der Miete nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen: § 4 Miete 1. Wasser - nach Abrechnung 2a. Kanal-Entwässerung - nach Abrechnung 2b. Oberflächenentwässerung-Fäkalienabfuhr - nach Abrechnung 3. Beleuchtung, Allgemeinstrom (soweit nicht bei Heizung) - Anteilig 4. Müllabfuhr - Anteilig 5. lfd. öff. Lasten des Grundstücks (u.a. Grundsteuer) - Anteilig 6. Straßenreinigung - Anteilig 7. Schornsteinfeger (soweit nicht bei Heizung) - Anteilig 8. Sach- und Haftpflichtversicherung - Anteilig 9. Hauswart - Anteilig 10. Gartenpflege - Anteilig 11. Schneebeseitung Streuen bei Glatteis - Anteilig 12. Personen- und Lastenaufzug - Anteilig 13. Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluß - Anteilig 14. maschinelle Waschreinigung - entfällt 15. Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung - Anteilig 16. Wartungskosten für Feuerlöscher, Tank- und Lecksicherungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Dachrinnenreinigung - Anteilig 17. Bürgersteigreinigung - Anteilig 18. Heizung (siehe § 8 Ziff. 2 des Vertrages) - Anteilig 19. Warmwasser (siehe § 9 des Vertrages) - Anteilig 20. Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Etagenheizungen und Einzelöfen, z.Zt. pro Jahr - Anteilig 21. Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation, Rauchmelder sowie haustechnischer Anlagen - Anteilig 22. Strom - Mieter direkt § 12 Außenantenne/ Breitbandanschluß Der Mieter bedarf zur Anbringung oder Aufstellung von Außenantennen/ Breitbandanschluß der Einwilligung des Vermieters. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Der Vermieter kann die Erteilung der Einwilligung von sachlich gebotenen Auflagen abhängig machen. |
| |||
| AW: DRINGEND: vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten wg. Falschaussage Zitat:
wichtige frage: steht im mietvertrag etwas über die möbelierung? Zitat:
möglicherweise lässt sich das relativ günstig und einfach über eine dvbt-antenne lösen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| kündigung mietvertrag vor mietbeginn, mietrecht |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vom Fitnessvertrag vorzeitig zurücktreten | Verbraucherrecht | 19.01.2012 23:45 |
| Mietvertrag zurücktreten | Mietrecht | 19.10.2010 11:17 |
| vom Mietvertrag zurücktreten | Mietrecht | 20.03.2010 07:48 |
| vom Mietvertrag zurücktreten??? | Immobilienrecht | 14.01.2010 16:12 |
| Vom Mietvertrag zurücktreten...?! | Mietrecht | 27.07.2007 09:00 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios