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DRINGEND: vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten wg. Falschaussage

Dies ist eine Diskussion zu DRINGEND: vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten wg. Falschaussage innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 22:26
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DRINGEND: vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten wg. Falschaussage

Hallo!

Person X hat vor über zwei Wochen einen Mietvertrag über einen Makler unterschrieben und dem Makler sofort die Provision ausgezahlt.

1. Makler hat bei Besichtigung mündlich zugesichert, dass die teilmöblierte Wohnung vor Einzug komplett ausgeräumt wird, damit eigene Möbel platz haben.

2. Im unterzeichneten Vertrag steht, dass in den Betriebskosten "Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluß" inbegriffen sind.

Nach Unterzeichnung des Vertrages wurde Person X vom Vermieter gesagt, dass lediglich das Bett raugeräumt werden kann, da sie keinen Platz haben alle Möbel (Schränke, Esszimmertisch und Stühle, Couch, Sessel) zu verstauen. Da dies aber bei Besichtigung von der Maklerin zugesichert wurde, hat Person X auch geplant und eine komplett neue Einrichtung bestellt.

Des weiteren hat X einige Tage nach Mietvertragsunterschrift von der Vermieterin erfahren, dass KEIN Fernsehanschluss zur Verfügung steht, bzw. überhaupt vorhanden ist sich X doch einfach eine Zimmerantenne kaufen soll.

Eine Satellitenschüßel auf dem Balkon kann X auch nicht aufstellen, da dieser nach Nord-Osten ausgesrichtet ist und somit keinerlei Empfang haben wird. Auch gibt es keine Fester zur Südseite.

Kann X wegen Falschaussage (auch im Mietvertrag) vom Vertrag zurücktreten und die bereits gezahlte Provision vom Makler zurückbekommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 23:15
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AW: DRINGEND: vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten wg. Falschaussage

Wie lautet/lauten in dem fiktiven Mietvertrag die Passage(n) zu "Gemeinschaftsantenne und Breitbandanschluss"? Und zwar sowohl im Mietvertrag hinsichtlich der Ausstattung, als auch bei den Betriebskosten?

Wie lautet im Mietvertrag die Formulierung zur (Teil-)Möbilierung?
__________________
Gruß
Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 20.02.2012, 09:30
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AW: DRINGEND: vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten wg. Falschaussage

Hallo Klaus,

vielen Dank für die rasche Antwort.

Hier die Passagen/ Auszüge aus dem fiktiven Mietvertrag:

Folgende Betriebskosten im Sinne von §556 Abs. 1 BGB (erläutert durch die Betriebskostenverordnung) sind in der Miete nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen:

§ 4 Miete

1. Wasser - nach Abrechnung
2a. Kanal-Entwässerung - nach Abrechnung
2b. Oberflächenentwässerung-Fäkalienabfuhr - nach Abrechnung
3. Beleuchtung, Allgemeinstrom (soweit nicht bei Heizung) - Anteilig
4. Müllabfuhr - Anteilig
5. lfd. öff. Lasten des Grundstücks (u.a. Grundsteuer) - Anteilig
6. Straßenreinigung - Anteilig
7. Schornsteinfeger (soweit nicht bei Heizung) - Anteilig
8. Sach- und Haftpflichtversicherung - Anteilig
9. Hauswart - Anteilig
10. Gartenpflege - Anteilig
11. Schneebeseitung Streuen bei Glatteis - Anteilig
12. Personen- und Lastenaufzug - Anteilig
13. Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluß - Anteilig
14. maschinelle Waschreinigung - entfällt
15. Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung - Anteilig
16. Wartungskosten für Feuerlöscher, Tank- und Lecksicherungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Dachrinnenreinigung - Anteilig
17. Bürgersteigreinigung - Anteilig
18. Heizung (siehe § 8 Ziff. 2 des Vertrages) - Anteilig
19. Warmwasser (siehe § 9 des Vertrages) - Anteilig
20. Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Etagenheizungen und Einzelöfen, z.Zt. pro Jahr - Anteilig
21. Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation, Rauchmelder sowie haustechnischer Anlagen - Anteilig
22. Strom - Mieter direkt

§ 12 Außenantenne/ Breitbandanschluß
Der Mieter bedarf zur Anbringung oder Aufstellung von Außenantennen/ Breitbandanschluß der Einwilligung des Vermieters. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Der Vermieter kann die Erteilung der Einwilligung von sachlich gebotenen Auflagen abhängig machen.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.02.2012, 10:07
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AW: DRINGEND: vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten wg. Falschaussage

Zitat:
1. Makler hat bei Besichtigung mündlich zugesichert, dass die teilmöblierte Wohnung vor Einzug komplett ausgeräumt wird, damit eigene Möbel platz haben.
dann muss ausgeräumt werden.

wichtige frage: steht im mietvertrag etwas über die möbelierung?

Zitat:
2. Im unterzeichneten Vertrag steht, dass in den Betriebskosten "Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluß" inbegriffen sind.
nein, da steht, dass es gesondert zu zahlen sei. das bedeutet allerdings meiner meinung nach nicht, dass es auch zwingend vorhanden sein müsste.

möglicherweise lässt sich das relativ günstig und einfach über eine dvbt-antenne lösen.
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kündigung mietvertrag vor mietbeginn, mietrecht

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