Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch) innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch) ich habe einige Fragen zum Thema (doppelte) Staatsbürgerschaft. Ich bin eingebürgerter deutscher Staatsbürger und lebe derzeit mit meiner Frau (türkische Staatsbürgerin) in Istanbul. In einem Monat kommt unser erstes Kind zur Welt. Meinen Fragen dazu: - Erhaelt mein Kind automatisch ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund des Abstammungsrechts? - Soweit ich informiert bin erhaelt es automatisch die türkische Staatsbürgerschaft aufgrund der Staatangehörigkeit meiner Frau. Entsteht dadurch ein Konflikt mit deutschem Recht? - Muss sich mein Kind zum Zeitpunkt der Volljaehrigkeit für die deutsche oder die türkische Staatsbürgerschaft entscheiden, obwohl es beide Staatsbürgerschaften zum Zeitpunkt der Geburt erworben hat? Sollte es in diesen Foren dazu schon eine Diskussion geben, würde ich mich über einen Link freuen. Vielen Dank. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch) Zitat:
Zitat:
Zitat:
Sollte es aber ein Junge werden und dieser dann spaeter freiwillig in die tuerkischen Streitkraefte eintreten, ohne sich dies vorher von den zustaendigen deutschen Behoerden genehmigen zu lassen, so geht die deutsche Staatsbuergerschaft automatisch verloren. Dies betrifft aber nur den freiwilligen Eintritt, nicht die Ableistung eines eventuellen Pflichtwehrdienstes ohne freiwillige Zusatzverpflichtung. Gruss CAM |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch) vielen Dank für die prompte Antwort, CAM. Hat mir sehr weitergeholfen. |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch) Hallo, ich hätte da auch mal eine Frage. Bzw. Zwei Fragen 1. Frage: Ein Freund von mir ist in Deutschland geboren, seine Mutter ist Deutsche und sein Vater Tunesier. Er ist 24 Jahre alt und hat beide Staatsbürgerschaften..Er will auch keine von beiden abgeben.Er hat gesagt, er hat noch nie was von den Behörden gehört, dass er eine abgeben muss.. Und soweit ich das hier so mitbekommen habe, muss er das auch bis an sein lebensende nicht tun. Deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammungsprinzip und Territorialprinzip und tunesische Staatsangehörigkeit durch Abstammungsprinzip...Oder lieg ich da falsch? Ist das richtig so, dass er niemals eine von beiden Staatsangehörigkeiten abgeben muss? 2. Frage bzw. weiterführende Frage zum Sachverhalt. Er hat eine Freundin (sie ist ebenfalls 24). Sie ist in Deutschland geboren, jedoch sind ihre beiden Eltern Tunesische Staatsbürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben.. Also besitzen ihre Eltern jetzt beide Staatsangehörigkeiten. Sie besitzt auch beide Staatsangehörigkeiten (deutsche und tunesische). Muss sie eine Staatsangehörigekeit abegeben?? Bzw. Ihre Eltern? Hab mal gehört, man muss sich bis zum 24. Lebensjahr für eine entscheiden?! Muss sie eine Staatsangehörigkeit jemals abgeben? Vielen Dank schonmal für die Antworten |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch) Zitat:
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch) Zitat:
Gruss CAM |
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| AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch) Danke schonmal Und was ist jetzt das "Ergebnis" des Sachverhalts? Muss jemand von oben genannten (mein Kumpel,die Freundin, und ihre Eltern) eine Staatsbürgerschaft abgeben? Mfg Brahim |
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