Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch)

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch) innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2006, 07:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 2
Keine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch)

Hallo,

ich habe einige Fragen zum Thema (doppelte) Staatsbürgerschaft. Ich bin eingebürgerter deutscher Staatsbürger und lebe derzeit mit meiner Frau (türkische Staatsbürgerin) in Istanbul. In einem Monat kommt unser erstes Kind zur Welt. Meinen Fragen dazu:

- Erhaelt mein Kind automatisch ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund des Abstammungsrechts?
- Soweit ich informiert bin erhaelt es automatisch die türkische Staatsbürgerschaft aufgrund der Staatangehörigkeit meiner Frau. Entsteht dadurch ein Konflikt mit deutschem Recht?
- Muss sich mein Kind zum Zeitpunkt der Volljaehrigkeit für die deutsche oder die türkische Staatsbürgerschaft entscheiden, obwohl es beide Staatsbürgerschaften zum Zeitpunkt der Geburt erworben hat?

Sollte es in diesen Foren dazu schon eine Diskussion geben, würde ich mich über einen Link freuen.

Vielen Dank.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2006, 08:35
CAM CAM ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 998
100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch)

Zitat:
Zitat von Gökalp
- Erhaelt mein Kind automatisch ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund des Abstammungsrechts?
Ja.

Zitat:
- Soweit ich informiert bin erhaelt es automatisch die türkische Staatsbürgerschaft aufgrund der Staatangehörigkeit meiner Frau. Entsteht dadurch ein Konflikt mit deutschem Recht?
Nein.

Zitat:
- Muss sich mein Kind zum Zeitpunkt der Volljaehrigkeit für die deutsche oder die türkische Staatsbürgerschaft entscheiden, obwohl es beide Staatsbürgerschaften zum Zeitpunkt der Geburt erworben hat?
In Deutschland jedenfalls nicht. Das deutsche Staatsangehoerigkeitsgesetz sieht zwar in bestimmten Faellen eine Erklaerungs-/Entscheidungspflicht vor, nicht aber in dem hier von dir dargestellten.

Sollte es aber ein Junge werden und dieser dann spaeter freiwillig in die tuerkischen Streitkraefte eintreten, ohne sich dies vorher von den zustaendigen deutschen Behoerden genehmigen zu lassen, so geht die deutsche Staatsbuergerschaft automatisch verloren. Dies betrifft aber nur den freiwilligen Eintritt, nicht die Ableistung eines eventuellen Pflichtwehrdienstes ohne freiwillige Zusatzverpflichtung.

Gruss
CAM
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2006, 11:40
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 2
Keine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gökalp hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch)

vielen Dank für die prompte Antwort, CAM. Hat mir sehr weitergeholfen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 24.06.2006, 17:55
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 4
Keine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch)

Hallo,

ich hätte da auch mal eine Frage. Bzw. Zwei Fragen

1. Frage:
Ein Freund von mir ist in Deutschland geboren, seine Mutter ist Deutsche und sein Vater Tunesier.
Er ist 24 Jahre alt und hat beide Staatsbürgerschaften..Er will auch keine von beiden abgeben.Er hat gesagt, er hat noch nie was von den Behörden gehört, dass er eine abgeben muss..
Und soweit ich das hier so mitbekommen habe, muss er das auch bis an sein lebensende nicht tun.
Deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammungsprinzip und Territorialprinzip und tunesische Staatsangehörigkeit durch Abstammungsprinzip...Oder lieg ich da falsch?

Ist das richtig so, dass er niemals eine von beiden Staatsangehörigkeiten abgeben muss?



2. Frage bzw. weiterführende Frage zum Sachverhalt.

Er hat eine Freundin (sie ist ebenfalls 24). Sie ist in Deutschland geboren, jedoch sind ihre beiden Eltern Tunesische Staatsbürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben.. Also besitzen ihre Eltern jetzt beide Staatsangehörigkeiten.
Sie besitzt auch beide Staatsangehörigkeiten (deutsche und tunesische).
Muss sie eine Staatsangehörigekeit abegeben?? Bzw. Ihre Eltern?
Hab mal gehört, man muss sich bis zum 24. Lebensjahr für eine entscheiden?!
Muss sie eine Staatsangehörigkeit jemals abgeben?

Vielen Dank schonmal für die Antworten
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 25.06.2006, 21:26
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 13
Keine Wertung, palli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, palli hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch)

Zitat:
Deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammungsprinzip und Territorialprinzip
Es gibt generell zwei Möglichkeiten zum Erwerb der Staatsbürgerschaft: die Abstammung (ius sanuinis) und der Ort der Geburt (ius soli). In Deutschland Ist der Ort der Geburt aber nicht maßgeblich für den Erhalt der Staatsbürgerschaft, sondern nur die Abstammung
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 26.06.2006, 03:20
CAM CAM ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 998
100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch)

Zitat:
Zitat von palli
In Deutschland Ist der Ort der Geburt aber nicht maßgeblich für den Erhalt der Staatsbürgerschaft, sondern nur die Abstammung
Nicht ganz richtig. Auch in Deutschland kann sich unter bestimmten Umstaenden aus einer Geburt in Deutschland das Recht auf die deutsche Staatsbuergerschaft ergeben. Ist geregelt Im Paragraf 4 Absatz 3 StAG. Hier greift dann aber auch die im Paragrafen 29 geregelte Optionspflicht, nach der man sich im Falle einer Doppelstaatsbuergerschaft spaetestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres fuer eine der beiden entscheiden muss.

Gruss
CAM
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 26.06.2006, 20:12
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 4
Keine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch)

Danke schonmal

Und was ist jetzt das "Ergebnis" des Sachverhalts?

Muss jemand von oben genannten (mein Kumpel,die Freundin, und ihre Eltern) eine Staatsbürgerschaft abgeben?

Mfg
Brahim
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 28.06.2006, 21:23
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 4
Keine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Brahim hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch- Türkisch)

Weiss es keiner??
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
doppelte staatsbürgerschaft Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 07.02.2011 19:05
Doppelte Staatsbürgerschaft Asyl- und Ausländerrecht 07.10.2009 20:38
Doppelte Staatsbürgerschaft Asyl- und Ausländerrecht 17.01.2009 11:41
Doppelte Staatsbürgerschaft möglich? Deutsch/Russisch Asyl- und Ausländerrecht 04.09.2008 13:58
Doppelte-Staatsbürgerschaft: Deutsch/Kanadisch- Beruf: Profisportler Asyl- und Ausländerrecht 25.01.2006 14:18





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN