Dies ist eine Diskussion zu doppelte Staatsbürgerschaft (DE / DK ) - Wehrpflicht nach "ausmusterung" innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| doppelte Staatsbürgerschaft (DE / DK ) - Wehrpflicht nach "ausmusterung" WIe sieht dieser fiktive Fall aus: A hat die doppelte Staatsbürgerschaft - d.h. sowohl deutsche als auch dänische - bis zum 19. Lebensjahr ist er in Deutschland wohnhaft und zieht dann nach Dänemark. Bis dahin ist noch kein Musterungsbescheid eingetroffen. In Dänemark angemeldet bekommt A sogleich den Musterungsbescheid der dänischen Bundeswehr, mit dem Ergebnis dass er zwar tauglich ist,aber durch eine Losziehung dennoch die Grundausbildung nicht ableisten muss. Er ist jedoch bis zum 50. Lebensjahr in der Personalreserve. Nun kommt 2 Jahre später ein Schreiben vom deutschen Kreiswehrersatzamt das A am Datum X zur Musterung erscheinen soll (ein halbes Jahr nach Abschluss des ABiturs in Deutschland) A hält sich immer noch in Dänemark auf, ist jedoch auch noch bei seinem Vater in Deutschland gemeldet. A hat sowohl Arbeit als auch Wohnung in Dänemark. Kann A zur Musterung in Deutschland einberufen werden solange er in Dänemark lebt - bzw. hat er eine Chance durch die "Ausmusterung" in Dänemark auch der Wehrpflicht in Deutschland zu entgehen? |
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| AW: doppelte Staatsbürgerschaft (DE / DK ) - Wehrpflicht nach "ausmusterung" Zitat:
A ist doch seinerzeit vom Kreiswehrersatzamt erfasst worden und hat sicher den Passus unterschrieben, dass er eine Genehmigung braucht, wenn er sich länger als drei Monate im Ausland aufhält... Offensichtlich hat er aber seinen Wohnsitzwechsel nicht mitgeteilt und kann nun durchaus zur Musterung herangezogen werden - denke ich. |
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| AW: doppelte Staatsbürgerschaft (DE / DK ) - Wehrpflicht nach "ausmusterung" Wenn die ihn im Konsulat nicht gleich verhaften und zwangsmustern... ![]() Typischerweise muss wie BeneQ sagte nur 1x Wehrdienst geleistet werden. Allerdings ist die Person auch noch in Deutschland gemeldet. Ich denke man sollte um sicherzugehen auch abklären ob eine Abmeldung notwendig wäre. Best of both worlds geht eben manchmal nicht. |
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| AW: doppelte Staatsbürgerschaft (DE / DK ) - Wehrpflicht nach "ausmusterung" A hat vor dem Umzug nach Dänemark nichts vom deutschen Kreiswehrersatzamt gehört und dachte das sie ihn wohl vergessen hätten. Er hat also auch nichts unterschrieben. Nehmen wir weiter an A hat auf den Musterungsbescheid des KWEA mit dem Hinweis auf die dänische Musterung geantwortet und auf den Aufenthalt in Dänemark aufmerksam gemacht. Daraufhin antwortet dann das KWEA das es folgende Dokumente benötig: - der Verpflichtung gegenüber dem Königreich Dänemark - de für den Grundwehrdienst vorgesehenen Termine - der Zurückstellung über das 21. Lebensjahr hinaus. Wie gesagt ist A ja in der Personalreserve bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Ist dies als Verpflichtung gegenüber Dänemark zu sehen? Grundwehrdienst hat es ja nicht gegeben da A ja ein freilos gezogen hat. Wenn A nun in Deutshcland den Grundwehrdienst abhalten muss, könnte er ja gegebenenfalls in beiden Ländern im Kriegsfall o.ä. einberufen werden. Ein Abkommen zwischen DE un DK gibt es: (abgetippt da keine Quelle im Internet gefunden) Zitat:
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