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Doppelte STaatsangehörigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte STaatsangehörigkeit innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 09.09.2007, 18:46
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Doppelte STaatsangehörigkeit

Hallo!

Angenommen jemand hat die doppelte Staatsangehörigkeit (Deutsch und Türkisch).

Derjenige muss sich jetzt bis zum 18 lebensjahr entscheiden was er nimmt. Bis 23 Jahre hat man ja Wehrdienstpflicht in Deutschalnd. In der Türkei denke ich bis 38 Jahre, so lange kann man glaube ich verschieben. Wenn dieser jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit ableget und dafür die türkische nimmt und ab seinem 23 Lebensjahr wieder die Deustche Staatsangehörigkeit beanträgt, wäre er ja vom Wehr/Zivildienst in beiden Länder "befreit".

Kann man den ohne weiteres mit 23 die türkische ablegen und zur deutschen Staatsangehörigkeit wechseln?

Hat man hier in Deustchland Nachteile z.B. Beruf mit trürkischer Staatsangehörigkeit,



Vielen vielen Dank im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2007, 19:17
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AW: Doppelte STaatsangehörigkeit

Ich rate zum Ablegen der "deutschen Staatsbürgerschaft"!

Warum ???

Jemand, welcher diese Entscheidung mit dem "Hüh und Hot" eines Pferdes gleichsetzt, hat noch keine Bindung zu den Rechten und Pflichten als loyaler Mitbürger des Deutschen Staates und auch seiner Grundwerte gefunden.

Mit oder ohne Wehrpflicht, sollte man irgendwo Wurzeln schlagen können (Bodenstand) und auch müssen, um sich selbst mit einer Solidargemeinschaft umgeben zu können.

Andernfalls, wäre die Welt voller Waisenhäuser.


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2007, 20:15
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AW: Doppelte STaatsangehörigkeit

Aber würde das den überhaupt finktioniere, die deustche Staatsangehörigkeit später zu nehmen?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.09.2007, 22:37
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AW: Doppelte STaatsangehörigkeit

Zitat:
Zitat von Monaco501
Ich rate zum Ablegen der "deutschen Staatsbürgerschaft"!
Warum ???
Jemand, welcher diese Entscheidung mit dem "Hüh und Hot" eines Pferdes gleichsetzt, hat noch keine Bindung zu den Rechten und Pflichten als loyaler Mitbürger des Deutschen Staates und auch seiner Grundwerte gefunden.

@ Monaco





@ allgemein

Mal so nebenbei... in Deutschland kann man auch Zivildienst machen. Da profitieren sogar andere Mitbürger von...

Gruss Angel
__________________
Wer etwas haben möchte, was er noch nie hatte, wird wohl etwas tun müssen, was er noch nie tat.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.09.2007, 01:35
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AW: Doppelte STaatsangehörigkeit

Dieses täte sowieso niemand schaden, um auch mal zu sehen und fühlen, wie es eventuell später mal selbst ergehen kann.

Glaube aber kaum, dass dieser Ratschlag den Fragesteller weiterbringt?

Jedenfalls ist der Wehrdienst in Deutschland gefährlicher, als in der Türkei, seit sich Deutschland förmlich aufdrängt die Welt zu beschützen (Afghanistan, Libanon, Kongo, Kosovo, Somalia, etc.)?

Auch gibt es dort in den Kantinen der Kasernen "Schweinebraten mit Kruste", welches der Dickmacher schlechthin sei

Dani
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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Alt 11.09.2007, 11:38
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AW: Doppelte STaatsangehörigkeit

Zitat:
Zitat von Gameman
Hallo!

Angenommen jemand hat die doppelte Staatsangehörigkeit (Deutsch und Türkisch).
Wie ist denn dieser Jemand da ran gekommen? Doch nicht etwa durch den Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nach einer Einbürgerung?

Zitat:
Derjenige muss sich jetzt bis zum 18 lebensjahr entscheiden was er nimmt.
Muß er nicht, wo steht das?

Zitat:
Bis 23 Jahre hat man ja Wehrdienstpflicht in Deutschalnd. In der Türkei denke ich bis 38 Jahre, so lange kann man glaube ich verschieben.
Wegen so einem bißchen Wehrdienst sollte man aber keine Staatsbürgerschaft aufs Spiel setzen. Die wechselt man nicht so mal eben je nach Bedarf.

Zitat:
Wenn dieser jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit ableget
Kann er gar nicht, wenn er wehrpflichtig ist. Zwar kann ein Deutscher, der noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, grundsätzlich auf die deutsche verzichten, Wehrpflichtige Personen benötigen dazu aber die Genehmigung der Wehrverwaltung, die in der Regel nicht erteilt wird, bevor der Grundwehrdienst abgeleistet ist.

Zitat:
und dafür die türkische nimmt
Wieso 'nimmt'? Ich denke, die hat er schon!?

Zitat:
und ab seinem 23 Lebensjahr wieder die Deustche Staatsangehörigkeit beanträgt,
wenn er sie dann mal überhaupt wiederkriegt. Wie schon gesagt, das wechselt man nicht wie die Unterhosen.
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