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Doppelnamen bei Adeligen

Dies ist eine Diskussion zu Doppelnamen bei Adeligen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 09:11
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Doppelnamen bei Adeligen

Folgende Frage:

Mal angenommen Frau X heiratet Herrn von Y und heisst fortlaufend Frau von Y. Die Ehe wird geschieden, trotzdem behält Frau von Y ihren Namen. Sie heiratet anschliessend erneut Herrn von Z und möchte mit diesem gerne einen Doppelnamen tragen. Wäre dieser dann Frau von Z zu Y oder Frau von Z-Y oder gar Frau von Z-X oder von Z von Y??

Herzlichen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 00:05
JHS JHS ist gerade online
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AW: Doppelnamen bei Adeligen

Frau von Z und Y wäre auch eine Variante...

z.B. von Bohlen und Halbach

(von Kohlen und Reibach)

von Thurn und Taxis

von Schweinitz und Crain
__________________
cheers, JHS
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Stichworte
adel, doppelname, ehe, heirat, namensrecht

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