Dies ist eine Diskussion zu Diskriminierung oder Hausrecht? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Diskriminierung oder Hausrecht? es geht um folgendes Thema: Eine große Fitnessstudiokette setzt eine interne Ausländerquote fest. Der Ausländeranteil (einschließlich Menschen die ausländisch aussehen) darf 17% nichgt überschreiten. Viele Ausländer werden an der Theke beim Anmeldeversuch abgewiesen, mit der Begründung, dass das Studio bereits seine Kapazität erreicht hat (zum Teil sogar ohne Begründung), und 2 meter weiter dürfen sie beobachten wie der Deutsche Bewerber einen Mitgliedvertrag unterzeichnet. Das ganze ist belegt, durch zahlreiche Aussage von Diskriminierungsopfern und sogar ehemaligen und aktiven Mitarbeitern. Auch die öffentlich rechtlichen TV-Anstalten haben mit versteckter Kamera geprüft und darüber berichtet. Dabei wurde eindeutig die systematische Raushaltung von Ausländern belegt. Nun meine Frage: Nach der Verfassung darf niemand aufgrund seiner ethnischen Herkunft, Aussehen, politischen Überzeugung etc. bevorzugt oder benachteiligt werden. Macht sich die Fitnessstudiokette jetzt strafbar oder nicht? Oder darf es Ausländer raus halten, da es das Hausrecht hat? Mir ist klar, dass es spezielle Studios gibt z.bsp. nur für Frauen. Darf man dann als Fitnessstudiobetreiber ausländische Frauen raushalten, nur aufgrund ihrer ethnischen oder kulturellen herkunft? Diskriminierung oder Hausrecht? Straftat oder nicht? Ich frage deshalb, weil sich trotz zahlreicher Klagen und TV berichten kein einziger Staatsanwalt eingeschaltet hat. Nach meiner Definition klar ein Verstoß gegen die Grundrechte. Aber ich bin ja kein Rechtswissenschaftler. Bin schon mal auf eure Antworten gespannt und bedanke mich im vorraus. Mit freundlichen Grüßen. |
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