
30.01.2012, 15:15
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| Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung Mal angenommen, einer Stadt in NRW fällt auf, dass ein Bauträger vor 10 Jahren versäumt hat, Nachweise für die Dichtheitsprüfung damals im Zuge einer Baumaßnahme (Doppelhäuser) neu verlegter Rohre beizubringen. Sie fordert daher die Eigentümer auf, diese Nachweise jetzt beizubringen, was die nicht können. Haben die Eigentümer eine Chance, sich gegen diese Aufforderung erfolgreich zu wehren, oder bleibt nur der Weg,den Bauträger auf den evtl. entstehenden Schaden in Anspruch zu nehmen, der sich natürlich darauf zurückziehen wird, dass die Gewährleistungsfrist längst abgelaufen ist? |