Dies ist eine Diskussion zu Der Mann ohne Zelt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Der Mann ohne Zelt Doch er braucht ein Zelt. Er hatte mal eins doch dieses hat er ausgeliehen an Bernd der in einer Wg gewohnt hat. Bernd hat die Wg aber verlassen und Mietschulden und seinen Zimmertür ist zugeschlossen mit allen Drinne unter anderen auch hans Jürgen sein Zelt.Der andere Bewohner würde ihm gerne das Zelt geben aber Die Ex Vermieterin von bernd möchte Hans Jürgen aber nicht sein Zelt rausrücken bevor der Bernd seine Schulden bezahlt hat und sich wenigstens entschuldigt hat.Wie könnte hans Jürgen wohl an sein Zelt komm? |
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| AW: Der Mann ohne Zelt Letztlich muss er anmahnen, Frist setzen und wenn das nicht fruchtet, könnte er klagen. Aber macht das Sinn für ein Zelt? Bis zum Festival wird das nämlich eher nicht mehr klappen. Das Pfandrecht der Vermieterin erstreckt sich, meines Wissens nach, aber nicht auf Gegenstände die Dritten gehören. Könnte denn bewiesen werden das das Zelt nicht dem Mietschuldner gehört?
__________________ Zitat:
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| AW: Der Mann ohne Zelt Hans Jürgen müsste nachweisen, dass das Zelt sein Eigentum ist. Das wäre mit einer Rechnung und Aussage von Bernd sicher möglich. Praktische Lösung: Hans Jürgen bietet der Exvermieterin an, das Zelt für den halben Neupreis als Pfand zu leihen. Womöglich aber behält er dann das Zelt oder sie das Geld! ![]() OT: Bei LIDL gibt es Zelte online ab 20€. Werkzeug und Gartenliege waren sehr schnell geliefert. Laut Rezensionen Amazon ist der billigste Typ aber nicht wasserfest.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Der Mann ohne Zelt zusätzliches Problem ist ja dass das Zimmer verschlossen ist. Somit dürfte eh niemand das Zimmer betreten bis die Räumungsklage/Zwangsräumung durch ist weil er sonst Hausfriedensbruch begeht. |
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| AW: Der Mann ohne Zelt Zitat:
Liegt kein Mietvertrag vor, günstigerweise vor Zahlungseinstellung nur Barzahlung und ist der Untermieter dort nicht mehr anzutreffen, so könnte es passieren, dass der Besucher (nicht Mieter) in einer Nacht- und Nebelaktion das Zimmer räumt und man hinterher die Schlösser tauschen muss, weil er Schlüssel nicht abgegeben hat. Rechtlich gesehen gibt es aber nur bedingten Schutz des Eigentumes an Zimmer und Zelt, Mietnomaden können auch nach Auszug die weitere Vermietung blockieren und der Schutz ihres Besitzes hat höheren Status.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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