Dies ist eine Diskussion zu Den Staat verklagen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Den Staat verklagen Kann A den Staat verklagen, weil B nur deshalb an die Adresse des A kam, da dieser gezwungen wird, eine ladungsfähige Anschrift anzugeben und ohne eigenes Lager seine Hausanschrift statt einem Postfach angeben muß? Erfolgsaussichten?
__________________ Die Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Ausspruch der Kündigung befriedigt wird. |
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| AW: Den Staat verklagen A wird nicht zur Angabe seiner Hausanschrift gezwungen, er befolgt nur die geltenden gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Betreibens eines "Internetgeschäftes". Der Schaden ist A entstanden durch die gesetzeswidrigen Handlungen von B und C. Diese haben Gesetze missachtet und A geschädigt, nicht der Staat. Wegen der KV müsste A also B und C verklagen. A kann den Staat nicht wegen geltender Gesetze verklagen, wäre das so, bekäme er logischerweise Unrecht. Allerdings kann er die Gesetze in Frage stellen mit einer Verfassungsbeschwerde. Bekäme A damit Recht, könnte er eine rückwirkende Schadensersatzklage versuchen. Wenige Prozent der Verfassungbeschwerden werden angenommen und dann muss der BGH erst einmal für A entscheiden. Bei Abwägung des Zweckes der bestehenden Gesetze sind die Aussichten kaum besser als 50:50. Davon hätte A noch nichts, erst dann könnte A auf Schadensersatz klagen - dafür ist aber eigentlich der Täter (C) und der "vermittelnde Täter" (mittelbarer Täter?) Ansprechpartner, die gegen geltende Gesetze verstossen haben. Rein verfahrenstechnisch halte ich persönlich die Erfolgsaussichten für sehr gering. Vom Inhalt her denke ich, dass das "Impressumsrecht" eine Schutzfunktion ist und die Ermöglichung von Straftaten dadurch ein bedauerlicher Einzelfall. Und es übertreten hier zwei Personen Gesetze, die dem Schutz vor Straftaten dienen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Den Staat verklagen Zitat:
__________________ Die Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Ausspruch der Kündigung befriedigt wird. |
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| AW: Den Staat verklagen Zitat:
![]() Wenn A ein Rechtsverfahren möchte, muss er akzeptieren, in einem Rechtsstaat zu leben auf Basis einer sogenannten Verfassung und Gesetzen. Wenn A kein Rechtsverfahren möchte, so kann er andere Bürger organisieren zum Protest. Die Blöße, auf EU-Institutionen zu verweisen, gebe ich mir hier nicht. A ist auch in Gefahr, sich zu verrennen. Die Gesetze, die C die KV verbieten und B von seinem Tun abhalten sollten, haben hier nicht gegriffen. Und das ist die schädliche Ursache, nicht die Impressumspflicht. Viele träumen auch, im Internet anonym unterwegs sein zu können oder gar handeln zu können. Das ist meist so. Wer es aber mit krimineller Energie darauf anlegt, findet vieles heraus. Auch mit einem anonymeren Postfach - Datenlecks gibt es immer. Die sind zwar verboten, aber das dichtet sie nicht.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Den Staat verklagen Nachweise bitte.
__________________ Die Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Ausspruch der Kündigung befriedigt wird. |
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| AW: Den Staat verklagen Dafür dass es kein absolut sicheres IT-System gibt (geben kann)? Ich bitte dich, das sollte wohl jedem der sich etwas mit der Materie beschäftigt klar sein. |
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| AW: Den Staat verklagen Das überzeugt mich nicht.
__________________ Die Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Ausspruch der Kündigung befriedigt wird. |
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| AW: Den Staat verklagen
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Den Staat verklagen Entfällt meinerseits. Beipiele dessen, was mir passierte und nicht hätte sein sollen, stelle ich gewiss nicht ins Internet oder teile es mir unbekannten Personen mit. Es waren aber eher Behörden oder Firmen, keine subversiven Elemente. Ich selber kann keine Datenschlösser knacken oder umgehen. Ich hätte da eine Marschrichtung und einen Gehilfen - nicht öffentlich, s.o.! Der Nachweis von unerlaubter Datenweitergabe ist auch nicht einfach, es sind dann Einzelfälle (Tausende von...). Eine entsprechende Recherche mit Beweiskraft würde teuer. Bleibt nur eine Belohnung auszusetzen für Bestehen eines Hindernislaufes...unter Beachtung aller Gesetze und Vorschriften, versteht sich.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Den Staat verklagen Zitat:
Oder wollen Sie sagen, dass die gesamte Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit, sowie die Zivilgerichtsbarkeit, wenn der Bund oder das Land eine Partei sind, staatlich beeinflusst sind und daher immer für den Staat entscheiden? |
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