Dies ist eine Diskussion zu Deliktsrecht "Stromkabelfälle" innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ich sitze momentan an der Klausurvorbereitung zu Deliktsrecht und bin ein wenig verwirrt, weil verschiedene Lehrbücher und Skripte über die sogenannten Stromkabelfälle verschiedene Ansätze haben. Natürlich ist wohl beides möglich mit der richtigen Argumentation, aber ich hätte gerne eure Meinung dazu. Es ist ja so, dass generell nach 823 I nur absolute Rechte schadensersatzfähig sind, damit sind reine Vermögensschäden ausgeschlossen. Wenn jetzt A bei Baggerarbeiten Stromkabel zerstört (Eigentum der Stromwerke), dadurch Brutkästen auf dem Bauernhof des B keinen Strom bekommen und deshalb 1000 Eier nicht ausgebrütet werden und verfallen - hat B dann Anspruch auf SE? Eigentlich ja nicht, weil die Rechts(guts)verletzung fehlt. Aber eine BGH-Entscheidung sagt, es ist "ein aus der Eigentumsverletzung hervorgehender Folgeschaden, der im Rahmen des 823 zu ersetzen ist." Alles schön und gut - eine andere Meinung sagt hier aber, dass es zu weit gefasst sei. Was ich logisch finde, da Gebrauchsausfallschäden auch nicht erstattet werden (z.B. beim gleichen Stromausfall andere Maschinen). Beim "Fleetfall" ist es auch logisch, dass man SE bekommt, wenn die Nutzung des abgetrennten Bootes komplett ausfällt. Aber wieso dann B mit seinen Eiern..? Bzw andere Lehrbücher schreiben dazu, dass er keinen SE bekommt, deshalb brauche ich Hilfe.. Ich hoffe, mich versteht Jemand.. Und danke schonmal. |
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| deliktsrecht, fleetfall, folgeschäden, stromkabelfälle, vermögensschaden |
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