Dies ist eine Diskussion zu Datenschutzverletzung? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Datenschutzverletzung? Die fiktive Situation schildere ich wie folgt: Person A, um die 20, hat sich eine Wohnung gemietet, auf seinen eigenen Namen ohne Bürgen o.Ä.! Nach einigen Monaten zahlt A keine Miete mehr (die Günde sind uninteressant, da es sich darum nicht dreht), und schuldet seinem Vermieter 4 Monatsmieten. Vermieter kündigt fristlos die Wohnung, und reicht Räumungsklage an. Bis hierhin ein normaler Verlauf. Nun ruft der Vermieter die Eltern von A an, und klärt diese über die fehlenden Zahlungen auf. Unaufgefordert sendet der Vermieter den Eltern von A auch eine Vertragsübersicht zu, in der die Zahlungseingänge und Ausfälle zu sehen sind. Sehe ich es richtig, dass der Mietvertrag und insbesondere die Zahlungsvorgänge bzw. Rückstände dem Datenschutz unterliegen? Ich denke, dieser darf die Daten lediglich an seinen Anwalt, das zuständige Amtsgericht und -sofern die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind- an Auskunfteien und Inkassodienste übermitteln (§§ 28 und 28a BDSG). Da die Eltern im Allgemeinen weder seine Anwälte noch sein Inkassounternehmen sind, hat sich der Vermieter streng genommen nach § 43 BDSG strafbar gemacht, oder? Freu mich auf Antworten. |
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| AW: Datenschutzverletzung? - man kann den vermieter schonmal um auskunft bitten, welche daten er an wen weitergegeben hat (§34 BDSG) wie stehen die eltern der sache gegenüber ? sind sie als zeuge brauchbar ? --> dem datenschutzbeauftragen des bundeslandes (kontakt im www) sollte man solche sachen ruhig anzeigen (das kostes im gegensatz zur klage vor gericht nichts - und im allgemeinen kennen sich diese leute im DS besser aus als ein richter am amtsgericht)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Datenschutzverletzung? Ja, als Zeuge wären sie brauchbar. Liege ich mit meiner Meinung denn richtig? Würde der Vermieter verurteilt werden wegen Datenschutzverletzung, würde ihm das mehr Kosten verursachen, als die ausstehende Miete? Oder liege ich da total falsch? Beste Grüße! |
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| AW: Datenschutzverletzung? es liegt im ermessen des datenschutzbeauftragten, welches bußgeld verhängt wird und ob überhaupt ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Datenschutzverletzung? Zitat:
Streng genommen hätte der Vermieter eine Ordnungswidrigkeit begangen, da die Eltern mit dieser Angelegenheit des Sohnes vorliegend und offensichtlich nichts zu schaffen haben. Da aber sich aber der Sohn hinsichtlich der ausstehenden Miete nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben soll, wäre es hinsichtlich des offenen Ausgangs der Mietschuldgeschichte nur mäßig klug, wenn der säumige Mieter nun Weiterungen dieser Art gegen den Vermieter durchsetzen will. Es könnten aber die Eltern ggf. ein Anschreiben an den Vermieter richten, in welchem sie deutlich machen, dass sie für die Mietschulden des Sohnes nicht einzustehen haben und der Vermieter sie künftig mit dieser Angelegenheit nicht weiter behelligen möchte. Mir ist übrigens so, als hätte ich diese Frage schonmal woanders beantwortet... |
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