Dies ist eine Diskussion zu Darf Tagesklinik Arztbesuche verbieten? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Darf Tagesklinik Arztbesuche verbieten? Patenientin P. nimmt seit einiger Zeit an einer Tagesklinik T. im Bundesland Bremen teil. P. bekäme dann neben ihren seelischen Problemen auch eine körperliche Erkrankung, die sich durch Schmerzen im Unterleib bemerkbar macht. P. würde sich dann gegenüber ihrer behandelnden Ärztin A. in der Tagesklinik T. dahingehend äußern, dass sie unter starken Schmerzen im Unterleib leide. A. würde sie dann in der Tagesklinik T. eine Urinprobe abgeben lassen und ihr dabei mitteilen, dass sie diese erst am nächsten Tag zur Untersuchung abschicken könne und dass P. wohl 3 Tage auf das Ergebnis warten müsse. A. würde dann weiter sagen, dass sie P. wärend dieser Zeit auch keine Medikamente oder sonst eine Therapie geben könnte. A. in der Tagesklinik T. würde aber auch sagen, dass P. sich auch von keinem Arzt außerhalb der Klinik untersuchen oder behandeln lassen darf. Dann würde P. entgegen der Anweisung von A. zu ihrem Arzt B. (im selben Bundesland aber außerhalb der Tagesklinik T.) gehen und B. würde ihren Urin umgehend und vor Ort untersuchen, eine urologische Erkrankung feststellen und entsprechende Medikamente verschreiben. Und angenemommen, dieser Arzt B. wäre nicht darüber informiert worden, dass P. in einer Tagesklinik in Behandlung ist. Meine Fragen zu diesem theoretischen Szenario: - Dürfen/können die Ärzte einer Tagesklinik (im Buhndesland Bremen) einem Patienten verbieten, eine anderen Arzt außerhalb der Klinik aufzusuchen? - Ist es in Ordnung eine Patientin mit starken Unterleibsschmerzen weder zu untersuchen noch zu behandeln und/oder ihr die Untersuchung durch einen anderen Arzt zu verbieten? - Würde P. sich strafbar machen, wenn sie einen anderen Arzt außerhalb der Klinik aufsuchen würde? bzw. würden die Kosten dafür von ihrer Krankenkasse getragen oder müsste sie das dann selber bezahlen? - Wie lange kann man Urin unter welchen Bedingungen lagern, sodass er noch aussagekräftig untersucht werden kann? Geändert von 3000 (04.01.2012 um 18:59 Uhr). |
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| AW: Darf Tagesklinik Arztbesuche verbieten? Zitat:
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__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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