
11.08.2012, 14:13
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| Dachgeschossausbau nachträglich genehmigt Der Erbauer eines Hauses hat das Dachgeschoss ohne Genehmigung ausgebaut. Nach zwanzig Jahren verkauft er das Haus ohne dem neuen Eigentümer darüber zu informieren. Dieser wiederum verkauft das Haus als 3Familienhaus 2012. Nach der Beurkundung fragt die finanzierende Bank nach den Unterlagen für die DG Wohnung und alles fliegt auf. Der Käufer hätte lt. Kaufvertrag zurücktreten können, verzichtet darauf, denn der Verkäufer übernimmt die seiner Auffassung nach notwendigen Umbaukosten und die Baugenehmigung wird erteilt. Allerdings wurde der Wärmeschutznachweis auf der Grundlage des §9,Kap. 4 der gültigen Energieeinsparverordnung EnEV 2009 erstellt.Dieser Paragraf erlaubt eine vereinfachte Nachweisführung entsprechend Anlage 3 der EnEV 2009 für Wohnflächenerweiterungen zwischen 15 qm und 50qm. Die Wohnfläche beträgt allerdings 58 qm. Auf der Grundlage dieses Sachverhaltes hätte die wärmeschutz-technische Nachweisführung nach der aufwendigeren Berechnung des §9, Kap 5 erfolgen müssen.
Der Verkäufer lehnt allerdings eine Nachbesserung ab. Jetzt droht ein Rechtsstreit, wer hat die besseren Chancen? |