Dies ist eine Diskussion zu Cheeseburger mit nicht leckeren Sauce innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Cheeseburger mit nicht leckeren Sauce X wurde ein Video zugespielt, auf dem zusehen ist, wie ein Mitarbeiter in einem Schnellrestaurants auf einen Cheeseburger spuckt, im Anschluss darauf, folgt ein uninteressantes Gespräch. Später auf dem Video wird eine Kundin, die den Cheeseburger gegessen hat, vor dem Laden befragt, ob Ihr der Cheeseburger geschmeckt hat, die Sie bejaht. Nun möchte A, dieses Video veröffentlichen (Facebook, Youtube,..) oder Dritten zur Verfügung stellen. Die Frage ist nun, was X bei der Veröffentlichung, des Videos beachten sollte. Der auf den Cheeseburger spuckende Mitarbeiter und die Kundin sollten unkenntlich gemacht werden. Wie aber sieht es mit dem Buchstaben, Schriftzug des Schnellrestaurants aus, muss dieses unkenntlich gemacht werden ? Könnten Probleme drohen, wegen der Veröffentlichung, da auch ohne Buchstabe, Schriftzug schnell herausgefunden ist, welches Schnellrestaurant es ist, vor allem es nur zwei größere gibt ? Mit freundlichen Grüßen, Agility PS: Wehr mehr wissen möchte, kann an: ht.agility@yahoo.com schreiben. |
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| AW: Cheeseburger mit nicht leckeren Sauce Zuerst einmal ist wichtig, dass sich das auch so zugetragen hat. Ein MA könnte ja auch zum Spaß spucken, das Ding entsorgen und man stellt die Szene mit der Kundin dann noch. Ein Fake könnte Ärger geben. Unabhängig von der Rechtslage oder späteren Urteilen muss man sich oft auf juristischen Ärger einstellen, wenn man ein großes Unternehmen angreift. Zu beachten sind alle Stilelemente, die durch Schutzrechte geschützt sind. Die dürfen nicht unbedingt gezeigt werden. Zu prüfen wäre auch das Hausrecht, ob man dort hätte drehen und veröffentlichen dürfen. Fernsehsender haben für sowas eine Rechtsabteilung, die gleich öffentliches Interesse, Pressefreiheit, Recht auf Information und ggf. auch Freiheit der Kunst als Satire parat hat. Diese könnte X im Falle der Fälle gut brauchen. Trotzdem kann man das wagen und hoffen, dass es so schnell "rum" ist, dass es zum Stoppen zu spät ist und weitere Maßnahmen es nur länger in den Medien halten würden. No risc, no fun!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Cheeseburger mit nicht leckeren Sauce Das Informationsinteresse überwiegt hier meiner Meinung nach das "Persönlichkeitsrecht" des Schnellrestaurants, sodass lediglich die Rechte am eigenen Bild der dargestellten Personen zu beachten wären. Aber Probleme kann es sicher geben, wenn man sich mit einem Milliardenkonzern anlegt. Man könnte z.B. darauf abstellen, dass keine Drehgenehmigung bestand und auf Hausfriedensbruch befinden. Aber das dürfte im Sande verlaufen. PS: Marken- oder sonstige "Schutzrechte" sind nicht verletzt, weil hier nicht im geschäftlichen Verkehr gehandelt wird.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Cheeseburger mit nicht leckeren Sauce das dürfte ganz schnell eine abmahnung und strafbewährte unterlassungserklärungen mit streitwerten nach sich ziehen, die man nicht mehr überblicken kann, von schadenersatzklagen zu schweigen. zumal es fast nicht denkbar ist, dass das szenario echt ist, von wegen "X wurde ein Video zugespielt" - wer wollte heimlich(?) das spucken filmen und gleichzeitig eben genau die kundin interviewen? das sieht sehr viel eher nach fake und gezielter rufschädigung aus. es ist unerheblich, ob restaurantname unkenntlich gemacht wird, entscheidend ist, ob das restaurant von irgendwem (inbesondere von kundinnen oder kunden) wiedererkannt werden kann. das sollte man unbedingt lassen, wenn man damit erwischt wird (und das dürfte der fall sein), wird man die nächsten 30 jahre seines lebens nicht mehr froh (oder man hat eine halbe million weniger auf der bank). die strafrechtlichen konsequenzen wegen (mindestens) übler nachrede -tatsachen behaupten, die nicht erweislich(!!!) wahr sind- dürfte da noch (im vergleich zu den zivilrechtlichen folgen) ein harmloseres nebengeplänkel werden. |
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| AW: Cheeseburger mit nicht leckeren Sauce Hallo, erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Dem Mitarbeiter wird schon im klaren gewesen sein, das gefilmt wird, weil in die Kamera gelächelt wird. Ein Beispiel: Seine nächste Arbeitsstelle ist M. Hier "darf" er von der Reinigung bishin zum Hamburgerfleisch-wenden alles tun. Das besonders leckere bei M ist, dass die Tische mit den gleichen Lappen gewischt werden, wie die Toiletten, die Aschenbecher und was sonst so anfällt Schnellrestaurant M ist auch gegen Günter Wallraff vorgegangen, ohne Erfolg. Falls jemand sich daran erinnern kann... Geändert von Agility (08.06.2012 um 18:29 Uhr). |
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| AW: Cheeseburger mit nicht leckeren Sauce Zitat:
Wie könnte man Herrn Wallraff vergessen? Bei einigen Sachen riskierte er doch, umgehend kalt gestellt zu werden bei Enttarnung. Respekt von daher. Als allgemein anzuwendendes Beispiel würde ich Wallraff nicht heranziehen wollen. Das ist schon eine Ausnahmegeschichte. Die Rechtsabteilung des Axel-Springer-Verlages dreht man nicht mal so eben durch den Wolf und packt sie auf den Grill. Der Nebensatz "...ist gegen G.W. (rechtlich) vorgegangen, ohne Erfolg." ist nicht zu unterschätzen. Dennoch bestätige ich die Einschätzung, dass man damit auch durchkommen kann.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Cheeseburger mit nicht leckeren Sauce Ich habe da mal rumgeguckt. Das ZDF berichtete bereits: http://www.youtube.com/watch?v=KOk5HO2v74s Spucke bei ca. 3:00 Minuten. Demnach wäre das nichts so Ungewöhnliches, es wurde schon berichtet darüber und das ZDF scheint auch einen unkenntlichen Zeugen zu haben, dass das kein Einzelfall ist. Folglich wäre ein aktuelleres Skandalvideo vielleicht nicht von dramatischen Folgen verfolgt. Spucke auf Burgern? *gähn* Nun, die Risiken wurden beleuchtet und müssen nicht eintreten. Dafür ist das Forum ja auch da und eine Kristallkugel über tatsächlich eintreffende Schritte in konkreten Fällen ist es nicht.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Cheeseburger mit nicht leckeren Sauce Video wird wohl erstmal nicht verwendet, bis die Zeit gekommen ist. |
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| AW: Cheeseburger mit nicht leckeren Sauce Zitat:
das video ist eine gestellte schmäh-kritik und vermutlich gezielte verleumdung. kannst du den unterschied nicht sehen? Zitat:
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