Dies ist eine Diskussion zu Busreise von den Niederlanden nach Deutschland innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Busreise von den Niederlanden nach Deutschland Theoretischer Fall: Eine Gruppe von (volljährigen) Personen färt mit einem Bus-Reiseunternehmen (Tickets wurden separat gebucht und die Wohnorte sind ohne erkennbare Zusammenhänge) von Deutschland nach Amsterdam und wieder von Amsterdam nach Deutschland. Da dies ein großer Reisebus ist besitzt dieser natürlich auch eine kleine Toilette. Eine Person hat die Idee sich in Holland einen Seifenspender mit Flüssigseife aus Plastik zu kaufen. Einen zum draufdrücken, wie er in jedem Einzelhandel zu erstehen ist. Der Seifenspender wird entleert und ein Nachfüllpack wird gekauft. Es werden kleine Tüten gefüllt mit Cannabis mit Sekundenkleber an die innenwand des Spenders geklebt (damit die "Saugvorichtung nicht verstopft und Aufmerksamkeit erregt). Natürlich wurde darauf geachtet ein blickdichtes Behältnis zu kaufen. Danach wird der Spender via Nachfüllpack wieder befüllt. Nachdem die handelnde Person in Amsterdam die Rückfahrt antritt geht sie Minuten nach dem Losfahren auf die Toilette und stellt diesen Seifenspender (natürlich versteckt hineingebracht) an das kleine Waschbecken - Sollte schon einer dastehen wird dieser ausgetauscht- sollte ein Festinstallierter vorhanden sein, wird dieser vollständing entleert um das doppelte Auftreten von Seife zu erklären. Abgesprochen mit der Gruppe verteilen sich diese so auf den Bus, dass der Anschein besteht sie würden sich nicht kennen. Im Laufe der Fahrt geht jede dieser Personen aufs Klo. Kurz vor der Ankunft im tiefsten Süddeutschland (Oder wo auch immer, eben nur weit entfernt der Grenze) geht eine Person der Gruppe wieder auf die Toilette und entwendet den Spender wieder. Aus Verschleierungsgründen gehen wieder Personen der Gruppe auch auf die Toilette, aber diesmal nicht alle. So nun zum Szenerio der Polizeikontrolle. Sollte es eine Drogenkontrolle mit Hunden nach der NL-Grenze geben wird das verdächtige Behältnis natürlich entdeckt. Aber wer kann dafür verantwortlich gemacht werden? Es wurde jederzeit mit Handschuhen gearbeitet, angefangen beim Kauf, bishin zum Platzieren. Eine Sicherstellung tangiert nicht weiter, es geht lediglich um die Möglichkeit die (überhaupt Jemanden) Personen zu belangen. Es ist ja nicht ersichtlich wer ihn dort platziert hat, da mehrere Leute das Klo besuchten. Wahrscheinlich auch unbeteiligte Mitfahrer. Es werden, im Falle einer Befragung, nur ahnungslose Kommentare ("Ich musste aufs Klo"- "Seifenspender? Tut mir leid, ich habe diesen nicht näher in Augenschein genommen") der Toilettenbesucher abgegeben. Wie könnte das Szenario bei einer Kontrolle mit Hunden enden? Wer würde belangt werden? Es ist für die Polizei ersichtlich, dass irgendjemand versucht hat Rauschmittel in die BRD einzuführen. Wie verfahren die Polizeikräfte aber bei solch einer Situation, wenn kurzfristig kein Schuldiger ermittelt werden kann? Ich möchte hier keineswegs Hilfe bei der Vorbereitung einer Straftat. Ich fahre nichtmal nach Holland und kenne auch Niemanden der dies vor hat. Dies ging uns nur in einer langweiligen Vorlesung durch den Kopf. Liebste Grüße mrTee |
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| AW: Busreise von den Niederlanden nach Deutschland Das ganze kann man doch ganz abstrakt behandeln: Es liegt evtl. eine Straftat vor, es kommen aber mehrere Personen als Täter in Betracht. Die sachlichen Beweismittel (Fingerabdrücke, DNA) führen nicht weiter. Dann kann man nur noch mit Zeugen arbeiten und versuchen etwas herauszubringen (Wer ist überhaupt zum WC gegangen?), um diese dann mit Vernehmungstechniken weich zu klopfen.Klappt das nicht, lässt sich der Täter eben nicht ermitteln. Das Gewicht der Straftat bestimmt dabei natürlich auch den Einsatz von Ermittlungsressourcen. Wegen a bisserl Dope kann man nicht 30 Passagiere mehrfach lange verhören. Holland ist schön! (Nur wegen des Hagelslag natürlich) Geändert von LalaBerlin (12.07.2012 um 10:20 Uhr). |
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| AW: Busreise von den Niederlanden nach Deutschland Zitat:
![]() "Lala" hat das wichtigste bereits gesagt. Nur noch 3 Anmerkungen: Viele Busunternehmen halten auf Hollandfahrten (insb. wenn es nach A'dam geht) ihre Bustoiletten verschlossen, lassen lieber öfter mal anhalten. Insb. das bei jungen Leuten beliebte Unternehmen mit dem Regenbogen im Namen macht das so. Falls das ganze schiefgeht: Die Einfuhr einer nicht geringen Menge (bei gutem "Hollandstoff" ist die schnell erreicht) "kostet" 2 Jahre Freiheitsstrafe minimum, vgl. § 30, Abs. 1, Nr. 4 BtmG. Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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