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Bundesauftragsverwaltung Weisungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Bundesauftragsverwaltung Weisungsrecht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 01.02.2012, 18:11
Boardneuling
 
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Bundesauftragsverwaltung Weisungsrecht

Gemäß Art 85 Abs. 3 S. 2 GG sind Weisungen der Bundesbehörden an die obersten Landesbehörden zu richten.
Angenommen, die Weisung erfolgt jetzt durch einen Bundesminister an den zuständigen Landesminister, ist dies dann zulässig? Ist der Landesminister dann quasi ein Vertreter der obersten Landesbehörde?
Vielen Dank!
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Alt 01.02.2012, 18:25
V.I.P.
 
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AW: Bundesauftragsverwaltung Weisungsrecht

Das Ministerium ist die oberste Landesbehörde.
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bundesauftragsverwaltung, bundesminister, landesminister, staatsorganisationsrecht, weisungsrecht

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