Dies ist eine Diskussion zu Brauchbarkeit von Katzen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Brauchbarkeit von Katzen in dem Sachverhalt meine Hausarbeit wird eine Katze erschossen (eine zweite fällt vor Schreck vom Dach und bricht sich das Rückgrat) Bei der Sachbeschädigung ist jetzt die frage ob: eine Substanzverletzung vorliegt (Ich denke Ja) das äußere Erscheinungsbild verändert wurde (denke hier ebenfalls ja, man denke an das blut) aber wenn ich jetzt die Einschränkung der Brauchbarkeit bejahe, was soll ich dann als ursprüngliche Brauchbarkeit der Katze angeben? MfG Coreon (01) |
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| AW: Brauchbarkeit von Katzen Hier ist zu klären, ob es sich bei den Katzen um Haustiere handelt. Haustiere in Abgrenzung zu Nutztieren und Wildtieren. Handelt es sich bei den Katzen um Haustiere, so sind sie nach dem Vorfall nicht mehr als Haustier zu gebrauchen. Zweck eines Hautieres ist die Freude des Besitzers daran, wie immer sich das ausdrücken mag. Streicheln, schnurren und füttern - entfällt. Historich sind Katzen Fänger von Mäusen und teileweise auch Ratten. Spätestens auf einem Bauernhof kann es sich also auch um ein Nutztier handeln. Mäuse fangen - ist nicht mehr. In Abgrenzung zum Haustier lebt eine Katze auf einem Bauernhof auch selbständiger. Noch anders begründet die Sachbeschädigung: "Die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit ist auch dann beeinträchtigt, wenn der Täter das Zusammenspiel mehrerer beweglicher Teile einer Sache verhindert." (Quelle: http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-hoe...xte/rep303.htm) JA, so kann man das auch sehen. Wozu immer man eine Katze brauchen mag, unbeweglich ist sie dazu nicht mehr zu gebrauchen. Anders wäre es, wenn die Katzen zum Verzehr gedacht waren. Nicht lachen, auf Mitteln gegen Ungeziefer für Hunde und Katzen steht davon auch in D etwas, dass sie dann dafür ungeeignet sind. Auch das Fell wird vielerorts als brauchbar gesehen. Im Geltungsbereich deutschen Gesetzes würde ich diese Brauchbarkeiten aber nicht heranziehen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Brauchbarkeit von Katzen kat(ast)er war etwas schneller, aber wir sind uns einig ![]() wenn die katze in deutschland erschossen wurde, darf nicht mal mehr ihr fell verarbeitet werden - seifenproduktionb kommt wohl auch nicht in frage - mann kann sie mausetot also nicht mehr gebrauchen im unversehrten (lebenden) zustand hätte man sie verkaufen (war ja sicher eine rassekatze) oder zur zucht verwenden können oder zur mäuse-und ratten-abwehr oder einfach nur zur linderung von seelischen oder körperlichen schmerzen ihres herrchens (manchmal auch der ganzen nachbarschaft, weil mautzi sich überall durchgefressen hat) http://www.pfotenundfell.de/50226711...arktrisiko.php http://www.razyboard.com/system/more...-518613-0.html
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. Geändert von hera (06.03.2012 um 18:28 Uhr). |
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| AW: Brauchbarkeit von Katzen Verkaufen, oje, bei den Preisen für Katzen älter als 1 Jahr...es ist schon traurig, was die Leute bei EBAY Kleinanzeigen teilweise loswerden wollen oder auch aus Not müssen. Das soll aber kein Widerspruch sein, mehr eine nachdenkliche Randbemerkung. Aufgrund es Überangebotes ist auch zu hoffen, dass die Dachkatzen nicht mehr zuchtfähig waren. Wie es um die Übungskatzen bestellt war, wissen wir natürlich nicht!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Brauchbarkeit von Katzen Vielen Dank für die schnelle Antwort, an Hera übrigens auch! Wobei ich ich denke, dass man die Begründung mit der Beweglichkeit hinter dem Haustiernutzen zurückstellen würde. Oder sollte beides Erwähnung finden? Vielen Dank nochmal! |
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| AW: Brauchbarkeit von Katzen Gern doch. Die Beweglichkeit als Argument gefiel mir, weil es zum sachorientierten Gedanken passt. Dass ein tote Haustier als solches schlicht nicht mehr zu gebrauchen ist, sollte aber ausreichen. Vorsicht bitte mit Gebrauch und Nutzen. Da ich kein Jurist bin: Jederzeit kann ich einen Kamm gebrauchen, ohne Haare hätte das aber keinen Nutzen bzw. wäre dieser als Massageeffekt zu diskutieren!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Brauchbarkeit von Katzen Es gibt sicher auch arthrotische katzen, die den blutdruck senken , "lebendig" sollte genugen.
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Brauchbarkeit von Katzen Aber sagt doch mal, wie sieht es dann mit dem Strafmaß aus? Das ist doch bestimmt beinflusst von der Höhe des angerichteten "Sach"-schadens. Die Anklage wird in Denkweise der Katzenfreunde hier sicher ein Verbrechen sehen, wie es seit Hiroshima und Nagasaki noch nicht wieder vorgekommen ist; die Verteidigung wird mit Verweis auf die überfüllten Tierheime und -asyle Freispruch und Verleihung des Bundesverdienstkreuzes fordern. Wenn ich dann noch den "Anschaffungswert" meiner Prinzessin abschreibe und die "Betriebskosten" gegenrechne, wird der Schaden auch schnell negativ. Jedenfalls komme damit ich auch nicht soweit, dass sich die Anrufung eines deutschen Gerichtes rechnen könnte.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Brauchbarkeit von Katzen Zitat:
so !
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| braucbarkeit, katze, sachbeschädigung, tiere |
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