Dies ist eine Diskussion zu Bitte um Begutachtung folgenden fiktiven Tatbestandes . innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Bitte um Begutachtung folgenden fiktiven Tatbestandes . Eine Frage an die Fachmänner ! Was kann man über folgenden Tatbestand sagen : Person O wurde verpflichtet als Hilfskraft für kurze Zeit in einer Werkstadt mit zu arbeiten . Betreuer T der Gruppe des Herrn O , fängt nach geraumer Zeit an Gesten des Herrn O nachzuarmen . Des weiteren belästigt Betreuer T Herrn O mit Sprüchen wie "Dann schneidst du dir mal die Haare , vielleicht hörst du dann besser" Liegt nun der Tatbestand der Beleidigung laut §185 vor . Oder ein vergehen gegen den im Grundgesetz verankerten Paragraphen der besagt die Würde des Menschen sei unantastbar ? |
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| AW: Bitte um Begutachtung folgenden fiktiven Tatbestandes . Also solche Sprüche bekommt man in der Bundeswehr als Rekrut ständig zu hören, wenn die Haartracht nicht stimmig ist und jemand, der wie es aussieht Sozialstunden bekommen hat, bekommt nie und nimmer ne Anzeige wegen eines solch lapidaren Spruchs durch. Strafrechtlich bedeutet dies: Die Staatsanwaltschaft wird die Anzeige aus "Mangel an öffentlichem Interesse" Fallen lassen und zivilrechtlich, dass der Kläger diese Verhandlung verlieren wird und ca. 1000-3000 ärmer ist |
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