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Bilder Eingestellt darf mann Wiederrufen?

Dies ist eine Diskussion zu Bilder Eingestellt darf mann Wiederrufen? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 18:12
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Bilder Eingestellt darf mann Wiederrufen?

Nehmen wir an ein Fotograf stellt einem Modehaus Bilder zu verfügung diese halten sich nicht an die abmachungen und stellen die Bilder ein.
Diese abmachung war mündlich.
Der fotograf hat seinen teil gemacht aber die gegenseite nicht und der Fotograf will das die bilder wieder raus kommen.
Gibt es dort eine Möglichkeit wie der Fotograf wieder seine Bilder rausnehmen kann??
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:46
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AW: Bilder Eingestellt darf mann Wiederrufen?

Abmachung = Vertrag, Vereinbarung. Auch mündlich möglich, aber im Streitfall schlechter zu beweisen. Grundsätzlich hat jetzt jede Seite ein Recht darauf, dass die andere Seite das Vereinbarte liefert. Bei Nichterfüllung gibt es Schadenersatzanspruch.

Ein Rücktrittsrecht ist aber mal nicht allgemeingültig festgelegt, hätte aber vereinbart sein können. Ebenso eine Klausel, das die Ware/Fotos bis zur Erbringung der Gegenleitung Eigentum des Fotografen bleiben und nicht genutzt werden dürfen ...

Das solche mündlichen Geschäfte irgendwann mal daneben gehen, mussten schon viele lernen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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