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Bezahlt aber keine Ware erhalten !!

Dies ist eine Diskussion zu Bezahlt aber keine Ware erhalten !! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 13.11.2008, 11:43
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Angry Bezahlt aber keine Ware erhalten !!

Mal angenommen bei einer Internet-Auktion wurde eine Ware über eine Sofortkaufmöglichkeit (kein Privatkauf) erworben und bezahlt. Die Ware jedoch ist beim Käufer nie angekommen, nach mehrmaligem nachfragen beim Verkäufer bekam der Käufer eine Lieferbestätigung des Zulieferunternehmens per email zugeschickt aus der ersichtlich ist, daß die Ware an die Adresse des Käufers geliefert wurde, die Kopie einer Unterschrift vom Scanner über den Empfang war ebenfalls dabei, jedoch nicht vom Käufer und nicht zu entziffern. Eine Benachrichtigung über die Lieferannahme an einen Nachbar hat der Käufer aber nicht erhalten, er hat bei seiner Nachbarschaft nachgefragt u. einen Aushang im Treppenhaus angebracht wer die Ware erhalten hat, jedoch ohne Erfolg. Der Verkäufer weigert sich nun die Ware nochmal zu versenden oder den Betrag zurückzuzahlen da sie ja geliefert worden sei, er ist auch nicht bereit einen Nachforschungsantrag zu stellen.

Wer ist rechtlich zuständig für die Warenlieferung... Auktionsverkäufer? Lieferunternehmer? Bzw. was kann man da tun?

Geändert von skipper60 (13.11.2008 um 14:38 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 01.01.2009, 23:53
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Wink AW: Bezahlt aber keine Ware erhalten !!

Hallo,

der Abliefernachweis wurde in einem Fall mit unbekannter Unterschrift ohne Namen an den nicht identifizierten Empfängers nicht erbracht.
Verkäufer hat einen Vertrag mit dem Lieferunternehmen und muss dieses in Anspruch nehmen.
Der Verkäufer verletzt seine Verpflichtung zur Übergabe an den Käufer bei fortgesetzter Untätigkeit, da die Verlustmeldung nur von ihm aus erfolgen kann.

private Meinung eines Sped.-Kaufmanns.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 17:21
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Bezahlt aber keine Ware erhalten !!

Das ist meiner Meinung, so wie geschildert, ain klarer Fall, dass der Käufer im Recht und der Verkäufer in der Pflicht ist.

Zunächst per Einschreiben den Verkäufer eine angemessene Frist (etwa 14 Tage) setzen, zur Lieferung oder Rückerstattung der Zahlung und Auslagen ( auch EBF).

Bleibt diese Frist erfolglos, dann kannst du den Verkäufer verklagen, am besten über einen guten Rechtsanwalt.

Wenn der Verkäufer über einen Paketdienst versendet, dann ist die Lieferung versichert meist so ab 500 €.

Wenn der Zusteller dein Paket einem "unbekannten" übergibt, dann muss der Paketdienst diesen Unbekannten ermitteln und das Paket herausholen und dir übergeben gegen DEINE Unterschrift.

Also der Verkäufer hat Rechte gegen den Paketdienst.
Der Käufer Rechte gegen den Verkäufer.
Bis der Verkäufer seine Rechte gegen den Paketdienst durchsetzt muss er seine Verpflichtung gegen seinen Kunden erfüllen.

Es ist ja möglich, dass die Erfüllung durch den Paketdienst erst in Jahren über das Gericht geklärt wird.

Damit hat der Kunde aber nichts zu tun. Wie der Verkäufer liefert ist seine Sache.

Er kann die Ware auch selbst ausliefern und sich die Auslieferung Quittieren lassen.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2009, 16:24
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AW: Bezahlt aber keine Ware erhalten !!

Hallo,

ich habe mal die selbe Erfahrung gemacht und dabei kam raus, dass wohl die Gefahren nach dem Versenden des Artikels auf den Empfänger übergehen.

Hierzu muss man allerdings die AGB des Verkäufers kennen, um sich weiter dazu äussern zu können.

Mal angenommen, der Versender kann den Versand nachweisen, siehts ganz schlecht aus.

Wie gesagt, dies ist nur ein Erfahrungswert und bleibt im Einzelfall zu prüfen.

Gruss
__________________
______________________________________________


Ich bin KEIN Jurist und sage NUR MEINE Meinung, also nicht verbindlich werten, bitte.

______________________________________________


..."Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge...

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