Dies ist eine Diskussion zu Bezahlt aber keine Ware erhalten !! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wer ist rechtlich zuständig für die Warenlieferung... Auktionsverkäufer? Lieferunternehmer? Bzw. was kann man da tun? Geändert von skipper60 (13.11.2008 um 14:38 Uhr). |
| |||
| Hallo, der Abliefernachweis wurde in einem Fall mit unbekannter Unterschrift ohne Namen an den nicht identifizierten Empfängers nicht erbracht. Verkäufer hat einen Vertrag mit dem Lieferunternehmen und muss dieses in Anspruch nehmen. Der Verkäufer verletzt seine Verpflichtung zur Übergabe an den Käufer bei fortgesetzter Untätigkeit, da die Verlustmeldung nur von ihm aus erfolgen kann. private Meinung eines Sped.-Kaufmanns. |
| |||
| Bezahlt aber keine Ware erhalten !! Das ist meiner Meinung, so wie geschildert, ain klarer Fall, dass der Käufer im Recht und der Verkäufer in der Pflicht ist. Zunächst per Einschreiben den Verkäufer eine angemessene Frist (etwa 14 Tage) setzen, zur Lieferung oder Rückerstattung der Zahlung und Auslagen ( auch EBF). Bleibt diese Frist erfolglos, dann kannst du den Verkäufer verklagen, am besten über einen guten Rechtsanwalt. Wenn der Verkäufer über einen Paketdienst versendet, dann ist die Lieferung versichert meist so ab 500 . Wenn der Zusteller dein Paket einem "unbekannten" übergibt, dann muss der Paketdienst diesen Unbekannten ermitteln und das Paket herausholen und dir übergeben gegen DEINE Unterschrift. Also der Verkäufer hat Rechte gegen den Paketdienst. Der Käufer Rechte gegen den Verkäufer. Bis der Verkäufer seine Rechte gegen den Paketdienst durchsetzt muss er seine Verpflichtung gegen seinen Kunden erfüllen. Es ist ja möglich, dass die Erfüllung durch den Paketdienst erst in Jahren über das Gericht geklärt wird. Damit hat der Kunde aber nichts zu tun. Wie der Verkäufer liefert ist seine Sache. Er kann die Ware auch selbst ausliefern und sich die Auslieferung Quittieren lassen. |
| |||
| AW: Bezahlt aber keine Ware erhalten !! Hallo, ich habe mal die selbe Erfahrung gemacht und dabei kam raus, dass wohl die Gefahren nach dem Versenden des Artikels auf den Empfänger übergehen. Hierzu muss man allerdings die AGB des Verkäufers kennen, um sich weiter dazu äussern zu können. Mal angenommen, der Versender kann den Versand nachweisen, siehts ganz schlecht aus. Wie gesagt, dies ist nur ein Erfahrungswert und bleibt im Einzelfall zu prüfen. Gruss
__________________ ______________________________________________ Ich bin KEIN Jurist und sage NUR MEINE Meinung, also nicht verbindlich werten, bitte. ______________________________________________ ..."Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge... ______________________________________________ |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ware bezahlt aber keine Erhalten | Internetrecht | 14.02.2009 15:27 |
| Privatkauf: Bezahlt aber keine Ware erhalten | Kaufrecht / Leasingrecht | 24.08.2006 22:27 |
| Ware bezahlt aber keine erhalten | Handelsrecht | 11.04.2006 22:55 |
| Ware bezahlt aber keine erhalten | Internationales Recht | 11.04.2006 22:52 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios