Dies ist eine Diskussion zu Betrug durch die Bank??? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Betrug durch die Bank??? S. hat ein Girokonto auf Guthabenbasis bei der Bank P.O.S.T. das Konto hat er auf Guthabenbasis, da er einen negativen Schufa-Eintrag hatte der allerdings am 01-07-2004 als erl vermerkt wurde. S. hatte im April 2003 einen neuen Arbeitgeber, welcher ihm u.a. auch vermoegenswirksame Leistungen bezahlte. S. ging zur Bank um sich ueber die Moeglichkeiten der Anlage beraten zu lassen. Der Berater teilte ihm mit, dass das Konto ja noch auf reiner Guthabenbasis laufen wuerde, wie es denn mit dem negativen Schufa-Eintrag aussehen wuerde. S. teilte ihm mit, dass dieser im Laufe des naechsten Jahres aufgrund des neuen Arbeitgebers verbunden mit den Gehaltszahlungen dann erledigt sein muesste. Der Berater teilte ihm mit, dass als guter Kunde der Bank, keine Probleme haette mit der Beantragung, wenn der Schufa-Eintrag als erledigt vermerkt sei. S. schloss also erstmal den Vertrag fue die V.L. ab. In den Monaten danach kontaktierte die Bank P.O.S.T den Herrn S. immer wieder um eine Bedarfsanalyse mit ihm durchzufuehren und ihn auf defizite in seiner Altersversorgung hinzuweisen. S. stimmte nach einiger Zeit genervt einem Termin zu, damit dieser "Telefonterror" doch endlich irgendwann aufhoeren moege. Die Beraterin teilte an diesem Termin unter beisein der Zeugin M. dem Herrn S. mit, dass dieser an seine Altersvorsorge denken solle und Rentenversicherungen ueber die Bank abschliessen solle. Sie wuerde sich dann um die Einrichtung eines Dispos kuemmern, da ja der Schufa-Eintrag mittlerweile als erl. vermerkt sei. Das komische daran war, dass S. nie von sich aus, die Beraterin um die Moeglichkeit eines Dispo bei der Bank bat. Unabhaengig davon dachte er sich, ist doch gut, schliesse ich die Vertraege bei der Bank ab. Gelte dann als guter Kunde, wie von beiden Mitarbeitern der Bank mitgeteilt. Wenn er dann einen Dispo brauchen wuerde koennte er sich ja dann vertrauensvoll an die Bank wenden. Die Beraterin sagte ihm, aufgrund der zeitlichen Beschraenkung des Termins, dass man die Einrichtung des Dispo auf einen anderen Termin verschieben solle. Sie wuerde sich dann telefonisch bei S, melden. Dieser Kontakt kam nie zustande. S. interessierte dies auch wenig, da er zu diesem Zeitpunkt auch kein Interesse an einem Ueberziehungskredit hatte. Im Dezember 2004 beschloss nun S. einen Dispo zu beantragen, er als guter Kunde der Bank, hat ja hiermit keine Probleme. Er rief beim Telefonbanking an. Vor der Beantragung des Dispo, wollte er von der Dame wissen, ob es Probleme mit der Beantragung gaebe. die Dame am Telefon sagte, da gibt es mit Sicherheit keine Probleme. S. sagt bitte richten Sie mir dann einen Dispo in Hoehe von XXX ein. 2 Tage spaeter kam per Post, die Ablehnung des Antrages. Die Frage ist nun wie ist die Rechtssituation fuer S.? Hat er einen Anspruch auf den, ueber mehrere Monate,von mehreren Mitarbeitern der Bank zugesagten Dispo? Ist das Verhalten der Bank ein Betrug gem. § 263 StGB? Immerhin hat sie immer wieder Vertraege mit der Aussicht fuer S. abgeschlossen einen Dispo zu bekommen, mit dem Wissen, dass dieser nicht genehmigt werden wuerde. Welche rechtlichen Moeglichkeiten hat S. gegen die Bank vorzugehen? Danke fuer Eure Hilfe |
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| AW: Betrug durch die Bank??? Hallo, Das Problem bei Straftatbeständen ist, dass der Täter nur ein Einzelner sein kann, nicht eine ganze Bank. Banken sind oft Betrüger, Gangster und Mörder, nur nicht im Sinne des Strafrechts. Daher kann §263 nur eingreifen, wenn ein(e) besondere(r) Angestelle(r) der Bank in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Eher könnte man zivilrechtlich was machen - Sittenwidrigkeit der Vertragsverhandlungen oder sowas. Da müsste aber ein ZivilR-Spezialist dran, um dies genauer darzulegen. Was ich tun würde, ist, nochmal mit der Bank reden und fragen, wieso der Antrag abgelehnt wurde. Ist diese Entscheidung tatsächlich willkürlich, so wäre es durchaus möglich, dass ein Vorgesetzter oder auch einfach ein anderer Bankangestellter anders entscheidet und S den Dispokredit gewährt. So etwas kenne ich aus Erfahrung. ciao, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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