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Betrug beim Schwarzfahren

Dies ist eine Diskussion zu Betrug beim Schwarzfahren innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 13:11
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Question Betrug beim Schwarzfahren

Hallo Gemeinde.

Bin neu hier und hoffe Hilfe zu bekommen. Aufgrund der Regeln, hoffe ich das ich alles richtig formuliere

Also angenommen A wird 3 mal beim schwarzfahren erwischt. 2 mal einfaches schwarzfahren und das dritte mal mit versuchtem Betrug. Alle Geldstrafen wurden nach den Vergehen fristgerecht in voller höhe bezahlt.
Weitere Vorstrafen oder Probleme mit der Polizei hatte A noch nicht. Bei seiner Aussage zeigte A Einsicht völlig falsch gehandelt zu haben und beteuerte, dass es nicht mehr vorkommen werde.

Mit was für einer Strafe muss A rechnen? Wann würde A einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen und würde dieser Eintrag irgendwann wieder entfernt? Oder bleibt dieser ein Leben lang im Zeugnis stehen?

Mit freundlichen Grüßen

Esci
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  #2 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 13:19
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AW: Betrug beim Schwarzfahren

Was ins BZR kommt steht in § 32 BZRG. Interessant in diesem Falle wäre Abs. 2 Nr 5.

Ab 91 Tagessätzen wird es eingetragen.

Die Löschung (Tilgung) der Eintragung folgt § 46 BZRG.

Die Höhe der zu erwartenden Strafe kann ich nicht wahrsagen.
Mehr Infos hier:
http://www.bundesjustizamt.de/DE/The...tml?__nnn=true
__________________
"Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG)
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betrugsversuch, folgen?, hilfe!

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