Dies ist eine Diskussion zu Betrug beim Schwarzfahren innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Bin neu hier und hoffe Hilfe zu bekommen. Aufgrund der Regeln, hoffe ich das ich alles richtig formuliere ![]() Also angenommen A wird 3 mal beim schwarzfahren erwischt. 2 mal einfaches schwarzfahren und das dritte mal mit versuchtem Betrug. Alle Geldstrafen wurden nach den Vergehen fristgerecht in voller höhe bezahlt. Weitere Vorstrafen oder Probleme mit der Polizei hatte A noch nicht. Bei seiner Aussage zeigte A Einsicht völlig falsch gehandelt zu haben und beteuerte, dass es nicht mehr vorkommen werde. Mit was für einer Strafe muss A rechnen? Wann würde A einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen und würde dieser Eintrag irgendwann wieder entfernt? Oder bleibt dieser ein Leben lang im Zeugnis stehen? Mit freundlichen Grüßen Esci |
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| AW: Betrug beim Schwarzfahren Was ins BZR kommt steht in § 32 BZRG. Interessant in diesem Falle wäre Abs. 2 Nr 5. Ab 91 Tagessätzen wird es eingetragen. Die Löschung (Tilgung) der Eintragung folgt § 46 BZRG. Die Höhe der zu erwartenden Strafe kann ich nicht wahrsagen. Mehr Infos hier: http://www.bundesjustizamt.de/DE/The...tml?__nnn=true
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
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