
01.02.2012, 09:13
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| Betriebskostenabrechnung Der Mieter M. wohnt in einem Bankgebäude. Im EG, 100qm, befindet sich die Bank, im 1. Stock, 100qm, wohnt der Mieter, im Keller, 100qm, befinden sich ein Abstellraum, (20qm) der vom Mieter genutzt wird, sowie Heizungsraum und Räume der Bank (80qm). Der Dachboden (100qm) wird von beiden Parteien genutzt. Der Vermieter V. ist die Bank. Bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung werden die anfallenden Kosten für Grundsteuer und Gebäudebrandversicherung auf beide Parteien (Bank und Mieter) gleichermaßen aufgeteilt. Da es sich bei der Bank aber um eime gewerbliche Nutzung und beim Mieter um eine Wohnraumnutzung handelt, müsste doch der Mieter weniger zahlen als die Bank, da der Hebesatz für gewerbliche Nutzung höher ist. Wer kann mir helfen. |