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Betäubungsmittelrecht

Dies ist eine Diskussion zu Betäubungsmittelrecht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 09:04
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Betäubungsmittelrecht

hallo...

Mal angenommen Herr A hatte eine hausdurchsuchung wegen des vedachts handel mit btm.
mitgenommen(beschlagtnahmt) wurden daraufhin sämtliche speichermedien,zb ps3 ,pc und handys.
nun meine frage wenn Herr A ein handy erst 10tage vor der hausdurchsuchung gekauft hat und dieses damit nicht in den tatzeitraum fällt, bekommt Herr A dieses wieder.
wie verhält es sich mit gespeicherten privaten daten wie fotos etc.???

viele grüße....
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:50
JHS JHS ist offline
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AW: Betäubungsmittelrecht

Nach Abschluß des Verfahrens bekommt er alles wieder, soweit die Sachen nicht der Einziehung oder dem Verfall unterliegen. §§ 73 ff. und 74 ff. StGB (bitte googeln). Was das Handy angeht, kann er auch schon vorher mit der Kaufquittung die Herausgabe bei der StA beantragen. Ob' klappt weiß keiner.
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 11:13
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AW: Betäubungsmittelrecht

ok.danke..
aber wie verhält es sich mit fotos usw,die auf der ps3 und pc gespeichert sind??
Herr A sein anwalt hat nach 3.monaten noch immer keine akteneinsicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 19:49
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AW: Betäubungsmittelrecht

Zitat:
aber wie verhält es sich mit fotos usw,die auf der ps3 und pc gespeichert sind??
Wie soll es sich damit verhalten? Wie schon gesagt: Die Dinge gibt es zurück, wenn sie nicht mehr als Beweismittel gebraucht werden (also nach Verfahrensende) und nicht der Einziehung oder dem Verfall unterliegen.

Zitat:
Herr A sein anwalt hat nach 3.monaten noch immer keine akteneinsicht.
Ja, kann gut sein. Dann läuft das Ermittlungsverfahren offenbar noch und es besteht offenbar (noch) die Möglichkeit einer Gefährdung des Ermittlungserfolges (ggf. auch in einem anderen Verfahren), wenn man die Akte jetzt schon zugänglich machen würde. § 147, Abs. 2 StPO
__________________
cheers, JHS
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Stichworte
beschlagnahmung, btmg, hausdurchsuchung

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