Dies ist eine Diskussion zu Betäubungsmittelrecht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Betäubungsmittelrecht Mal angenommen Herr A hatte eine hausdurchsuchung wegen des vedachts handel mit btm. mitgenommen(beschlagtnahmt) wurden daraufhin sämtliche speichermedien,zb ps3 ,pc und handys. nun meine frage wenn Herr A ein handy erst 10tage vor der hausdurchsuchung gekauft hat und dieses damit nicht in den tatzeitraum fällt, bekommt Herr A dieses wieder. wie verhält es sich mit gespeicherten privaten daten wie fotos etc.??? viele grüße.... |
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| AW: Betäubungsmittelrecht Nach Abschluß des Verfahrens bekommt er alles wieder, soweit die Sachen nicht der Einziehung oder dem Verfall unterliegen. §§ 73 ff. und 74 ff. StGB (bitte googeln). Was das Handy angeht, kann er auch schon vorher mit der Kaufquittung die Herausgabe bei der StA beantragen. Ob' klappt weiß keiner.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Betäubungsmittelrecht ok.danke.. aber wie verhält es sich mit fotos usw,die auf der ps3 und pc gespeichert sind?? Herr A sein anwalt hat nach 3.monaten noch immer keine akteneinsicht. |
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| AW: Betäubungsmittelrecht Zitat:
Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| beschlagnahmung, btmg, hausdurchsuchung |
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