Dies ist eine Diskussion zu Besucher stürmen Garderobe einer Party - Haftung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Besucher stürmen Garderobe einer Party - Haftung Mal angenommen die Person A veranstaltet zusammen mit mehreren anderen Personen eine öffentliche Party. A mietet die Veranstaltungshalle und ist somit Hauptveranstalter und haftbar. Es besteht die Möglichkeit in der Nähe des Eingangs seine Jacken gegen ein Entgelt abzugeben. Die Garderobe (Raum, Eingangstür durch einen Tisch versperrt) wird von B, C, D (Mitveranstalter) geregelt. Als die meisten Besucher die Party verlassen, drücken die Besucher in Richtung Garderobe, werden ungeduldig und gelangen schließlich in die Garderobe. B, C, D sind machtlos, kommen nicht gegen die Besucher an. Die Besucher stürmen in den Raum und suchen ihre Jacken selbst. Später stellt sich heraus, dass mehrere Jacken fehlen bzw. gestohlen wurden. A hat eine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen und ein mehrköpfiges Security Team engagiert. Das Team ist überall in der Halle und am Eingang verteilt. Trotzdem unternehmen sie nichts gegen die Besucher in der Garderobe bzw. bemerken diese erst nach mehreren Minuten, obwohl sie sich in der Nähe des Einganges befinden. Wer haftet (A, BCD, Security-Team, ...)? Vielen Dank! |
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| AW: Besucher stürmen Garderobe einer Party - Haftung A haftet gegenüber den Geschädigten, soweit das nicht ausgeschlossen wurde. B,C,D haften gegenüber A nur, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben. Security haftet gegenüber A, wenn sie sich grob fahrlässig oder vertragswiedrig verhalten haben. Wenn es eine Haftpflichtversicherung für diese Veranstaltung geschlossen wurde, dann ersetzt diese A den Schaden. Wie man hier sieht, kommt sehr viel auf den juristischen Rahmen an, den man im Vorfeld schaffen kann. |
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| AW: Besucher stürmen Garderobe einer Party - Haftung Vielen Dank! A haftet gegenüber den Geschädigten, soweit das nicht ausgeschlossen wurde. Was ist darunter zu verstehen? Schild an Garderobe mit Aufschrift "Keine Haftung"? |
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| AW: Besucher stürmen Garderobe einer Party - Haftung Durch Schilder kann man auf schon vorhandene Haftungs-Ausschlüsse hinweisen, aber im Grunde keine Begründen. Siehe "Der Überzieher": "Jeder Gast gibt selber Acht!" Meine Frage aber, ob eine Haftung - auch der Haftpflicht-Versicherung - überhaupt greift angesichts einer Massenpanik, oder ob die als Ausschluss-Grund gilt wie Erdbeben und sonstige höhere Gewalten. Gruß aus Berlin, Gerd
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| diebstahl, garderobe, jacken, security, stürmen |
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