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Bestätigung der Geschäftsfähigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Bestätigung der Geschäftsfähigkeit innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 09:10
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Question Bestätigung der Geschäftsfähigkeit

Hallo,
gesetzt den Fall, unter einem handschriftlichen Testament fände sich der Zusatz:
Folgende Personen/Einrichtung bezeugt, dass ich diese Vollmacht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und aus eigenem Willen abgegeben habe
dazu Stempel und Unterschrift eines Arztes, allerdings kein Datum. Wie wäre insbesondere das Wort "Vollmacht" in diesem Zusammenhang zu verstehen?
Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 10:08
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AW: Bestätigung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von April59 Beitrag anzeigen
Wie wäre insbesondere das Wort "Vollmacht" in diesem Zusammenhang zu verstehen?
Wie jede Vollmacht, http://de.wikipedia.org/wiki/Vollmacht
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 10:43
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AW: Bestätigung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Wie wäre insbesondere das Wort "Vollmacht" in diesem Zusammenhang zu verstehen?
Danke!
Das kommt darauf an, was vereinbart wurde... bzw. welche Vollmacht erteilt wurde.
Geht das aus dem Schriftstück hervor, gut.
Geht das nicht aus dem Schriftstück muss ausgelegt werden.

Aber jetzt würde mich doch mal interessieren: Wenn will man den für was in einem Testament bevollmächtigen? I.d.R. entfaltet so ein Testament seine Wirkung erst nach dem Ableben des Unterzeichners... Die Vertretungsmacht ist die Fähigkeit, an Stelle eines anderen rechtlich aufzutreten. Wenn der andere aber tot ist???

Ich verstehs nicht, sorry.
__________________
§ 3 Telekommunikationsgesetz
Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht;


Schön, dass es Legaldefinitionen gibt!
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 11:09
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AW: Bestätigung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von heini555 Beitrag anzeigen
...I.d.R. entfaltet so ein Testament seine Wirkung erst nach dem Ableben des Unterzeichners... Die Vertretungsmacht ist die Fähigkeit, an Stelle eines anderen rechtlich aufzutreten. Wenn der andere aber tot ist??? ...
Ist mir bei dem kurzen Sachverhalt ebenso schleierhaft, aber: § 672 BGB. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod. Das Grundgeschäft müsste näher betrachtet werden.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 14:06
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AW: Bestätigung der Geschäftsfähigkeit

Nämen wir zur Ergänzung noch Folgendes an:

Es handele sich um das gemeinschaftliche Testament eines Ehepaares, in dem sie sie gegenseitig begünstigten. Einer der beiden sei nach einer Hirnoperation schwer krank und habe eine Lebenserwartung von wenigen Monaten. Seit der OP könne er nicht mehr schreiben, kaum sprechen. Das Testament sei von dem anderen Partner geschrieben und vom ersten mühsam unterschrieben. Und darunter stünde der oben angeführte Satz des Arztes. Käme jemand damit weiter?

Nochmals danke!
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