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Beschneidung aus religiösen Gründen Körperverletzung

Dies ist eine Diskussion zu Beschneidung aus religiösen Gründen Körperverletzung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 27.06.2012, 09:43
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Beschneidung aus religiösen Gründen Körperverletzung

LG Köln spricht Arzt aber dennoch frei

Köln (jur). Lassen Eltern ihren Sohn allein aus religiösen Gründen beschneiden, macht sich der behandelnde Arzt der Körperverletzung schuldig. Dies geht aus einem am Dienstag, 26. Juni 2012, bekanntgegebenen Urteil des Landgerichts Köln hervor (Az.: 151 Ns 169/11). Der Eingriff sei insbesondere „nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt“. Er entspreche nicht dem Kindeswohl, so die Kölner Richter in ihrer Entscheidung vom 7. Mai 2012.

Angeklagt war ein niedergelassener Allgemeinmediziner aus Köln. Dieser hatte im November 2010 einen vierjährigen Jungen ohne jegliche medizinische Gründe beschnitten. Die muslimischen Eltern des Jungen hatten für die Beschneidung ihre Einwilligung gegeben.

Das Amtsgericht Köln hatte den Arzt am 21. September 2011 freigesprochen (Az.: 528 Ds 30/11). Die Beschneidung habe sich am Wohl des Kindes orientiert. Denn sie diene der „kulturellen und religiösen Zugehörigkeit, womit auch einer Stigmatisierung des Kindes entgegengewirkt“ werde. Außerdem werde eine Beschneidung auch im amerikanischen und angelsächsischen Raum häufig aus hygienischen Gründen vorgenommen.

Das Landgericht bestätigte zwar den Freispruch des Arztes. Dieser habe sich in einem Verbotsirrtum befunden. Er habe angenommen, dass sein Handeln rechtmäßig gewesen sei, da die Frage der Zulässigkeit der Beschneidung aus religiösen Gründen in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet wird.

Dennoch sei die Beschneidung als einfach Körperverletzung anzusehen und strafbar. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiege die Grundrechte der Eltern. Sie könnten zwar ihre Religionsfreiheit und ihr Erziehungsrecht geltend machen. Diese Rechte würden aber nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie ihrem Kind später selbst die Entscheidung überlassen, ob es sich beschneiden lässt oder nicht.

Quelle: (c) www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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Alt 28.06.2012, 13:57
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AW: Beschneidung aus religiösen Gründen Körperverletzung

Auch im Zuge der sogenannten (und ich sage dass so, weil Kinder ohne selbst eine freie Entscheidung treffen zu können, einfach so getauft und von den Eltern oder sonst Irgendwem, in den Glauben gedrängt werden) Religions-"Freiheit", dürfen keinerlei körperlichen Maßnahmen getroffen werden. Die körperliche Unversehrtheit, steht als einer der ersten Artikel im GG - Und jeder hat sich daran zu halten! Das ist keine einfache Ohrfeige oder blauer Flecke mehr, der nach ein paar Tagen nicht mehr zu sehen ist. Wenn wir uns schon nicht an die allerersten Paragraphen halten (und ich denke, der Gesetzgeber hat sich schon Etwas dabei gedacht, als er diese Pargraphen vorn angestellt hat, ist die Frage nach dem Rest, ja auch nicht mehr weit (siehe Hartz IV). Wenn sie sich später dazu entscheiden sollten, ok, aber so ist weder das eine, noch das Andere gegeben.
Jaja, ich weiß, die Juden. Die sollen bittschön aufhören zu jammern - für diese Damen und Herren, hat man ganze Wörter neu erfunden, die nur in einem Satz mit Jeden genannt werden (Shoa, Holocaust, Antisemitismus. Ich denke, das diese Extra-Rolle, sich langsam erledigt hat und sie langsam anfangen sollten, sich souverän zu verhalten und nicht immer nur auf das eigene Recht pochen - und wenn, dann bitte mit anständiger Argumentationslinie und nicht nur "weil WIR das sind!" Das gesunde Maß ist lange Vergagenheit, es wird nur noch gemotzt und über andere gelästert. Es sind jetzt fast 5 Generationen danach und langsam ist es Zeit, sich neue zu orientieren - und Sünden zu vergeben. Danke fürs Lesen
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