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Berufungsfrist abgelaufen?

Dies ist eine Diskussion zu Berufungsfrist abgelaufen? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 13:54
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Exclamation Berufungsfrist abgelaufen?

Guten Tag,


ich hoffe das richtige Forum gewählt zu haben.


Ich möchte folgenden fiktiven Fall beschreiben, mit der Bitte um eine

Hilfe/Einschätzung der unten aufgeführten Fragen/Situation:


A beauftragt C , nach dessen rechtlicher Einschätzung, mit einer Berufung beim OLG

C reicht Berufung ein und hat jedoch keine Zeit die Begründung zu formulieren

C beantragt 2 mal Fristverlänerung zur Abgabe...wird auch gewährt

C korrespondiert mit gegnerischem Anwalt zwecks 3. Verlängerung

Keiner der Schriftsätze wird an A geschickt, A erfährt nur durch Anrufe bei C von 1 Brief

A erhält Brief [SIZE=3]vom OLG bezüglich einer Terminverschiebung

A ruft beim OLG an und erfährt dass es einen intensiven Schriftwechsel zwischen C und

gegnerischem Anwalt gegeben haben muss (Nachfrage bei C ergibt dass es sich laut C

um interne Briefwechsel zwischen den Anwälten handle und A kein Recht auf Kopien

hätte)

..............und erfährt zudem daß es seit 3 Monaten einen gegnerischen Schriftsatz mit einer

Berufungsbegründung gibt (dieser wird dann auf Nachfrage bei C auch zugesandt)

....................und erfährt dass C die Berufung zurück gezogen hat, vor über 2 Monaten


Fragen:

Gibt es interne anwaltliche Schriftwechsel mit dem gegnerischen Anwalt,

die den Mandanten nichts angehen?

Darf C die Berufung zurück ziehen ohne A diesbezüglich zu kontaktieren?

War evtl. die Frist zur Abgabe der Berufungsbegründung verstrichen?

Welche Konsequenzen hätte dies für A?


Herzlichen Dank fürs Lesen und Antworten .

Copa
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  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 14:52
V.I.P.
 
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AW: Berufungsfrist abgelaufen?

C ist wohl ein Rechtsanwalt.

Er wird von A beauftragt, eine Berufung einzulegen. In Wirklichkeit aber zieht er die Berufung zurück bzw. lässt die Berufungsbegründungsfrist verstreichen.

Darüber hätte er schon mit A sprechen müssen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 15:10
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AW: Berufungsfrist abgelaufen?

Richtig Remby,

C ist RA,

doch wenn die Frist tatsächlich abgelaufen ist:

Was bedeutet dies?

Kann A seine Argumentation nicht mehr vorbringen undwird nur nach

den Argumenten der gegnerische Partei verhandelt werden??

Was kann A machen um den Schriftwechsel der Anwälte zu erhalten?


Gruß

Copa
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  #4 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 09:30
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AW: Berufungsfrist abgelaufen?

Danke für die Antwort Morta Delle,

jedoch hat die Gegenseite von A auch Berufung eingelegt und alle Fristen eingehalten.

Es wird also verhandelt

Hat A dadurch eine Chance dass ihre Argumente einfließen und berücksichtigt werden

oder wird nur noch nach dem eingereichten Berufungsgründen verhandelt?

Und gibt es interne Schreiben von C mit gegnerischem Anwalt, die A vorenthalten werden

dürfen?

A hat den sehr berechtigten Verdacht dass C um das Einverständnis zur Fristverlängerung des

Abgabetermins gebeten hat, dies vom gegnerischen Anwalt abgelehnt wurde

und es dadurch zur Fristversäumnis kam.


Herzlichen Dank für Antworten,

Gruß Copa
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  #5 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 14:25
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AW: Berufungsfrist abgelaufen?

Hallo Morta Della,

ganz oben stand

..............und erfährt zudem daß es seit 3 Monaten einen gegnerischen Schriftsatz mit einer

Berufungsbegründung gibt (dieser wird dann auf Nachfrage bei C auch zugesandt)

....................und erfährt dass C die Berufung zurück gezogen hat, vor über 2 Monaten



hmmm....dachte es ginge aus dem Text hervor....

Sorry

Kann keiner sagen ob C Briefe oder Kopien herausgeben muss???


Gruß Copa
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  #6 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 17:03
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AW: Berufungsfrist abgelaufen?

Hallo Morta Della,

dies steht zwar geschrieben, jedoch werden solche Herausgaben in der Regel verweigert mit der

Begründung der Mandant sei im Besitz sämtlicher Unterlagen.

Selbst wenn ein Mandant genau weiß dass noch für ihn relevante Unterlagen in der Handakte sind.


Auf Grund der langen Zeit bis A von den Geschehnissen erfuhr, nehme ich an dass A nichts mehr

machen kann..oder??

C hat angeboten auf seine Gebühren zu verzichten und hat einen anderen Anwalt empfohlen.

Gilt ZPO auch für Familienrechtliche Sachen??


Gruß Copa
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