Dies ist eine Diskussion zu Berufungsfrist abgelaufen? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| ich hoffe das richtige Forum gewählt zu haben. Ich möchte folgenden fiktiven Fall beschreiben, mit der Bitte um eine Hilfe/Einschätzung der unten aufgeführten Fragen/Situation: A beauftragt C , nach dessen rechtlicher Einschätzung, mit einer Berufung beim OLG C reicht Berufung ein und hat jedoch keine Zeit die Begründung zu formulieren C beantragt 2 mal Fristverlänerung zur Abgabe...wird auch gewährt C korrespondiert mit gegnerischem Anwalt zwecks 3. Verlängerung Keiner der Schriftsätze wird an A geschickt, A erfährt nur durch Anrufe bei C von 1 Brief A erhält Brief [SIZE=3]vom OLG bezüglich einer Terminverschiebung A ruft beim OLG an und erfährt dass es einen intensiven Schriftwechsel zwischen C und gegnerischem Anwalt gegeben haben muss (Nachfrage bei C ergibt dass es sich laut C um interne Briefwechsel zwischen den Anwälten handle und A kein Recht auf Kopien hätte) ..............und erfährt zudem daß es seit 3 Monaten einen gegnerischen Schriftsatz mit einer Berufungsbegründung gibt (dieser wird dann auf Nachfrage bei C auch zugesandt) ....................und erfährt dass C die Berufung zurück gezogen hat, vor über 2 Monaten Fragen: Gibt es interne anwaltliche Schriftwechsel mit dem gegnerischen Anwalt, die den Mandanten nichts angehen? Darf C die Berufung zurück ziehen ohne A diesbezüglich zu kontaktieren? War evtl. die Frist zur Abgabe der Berufungsbegründung verstrichen? Welche Konsequenzen hätte dies für A? Herzlichen Dank fürs Lesen und Antworten . Copa |
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| AW: Berufungsfrist abgelaufen? C ist wohl ein Rechtsanwalt. Er wird von A beauftragt, eine Berufung einzulegen. In Wirklichkeit aber zieht er die Berufung zurück bzw. lässt die Berufungsbegründungsfrist verstreichen. Darüber hätte er schon mit A sprechen müssen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Berufungsfrist abgelaufen? Richtig Remby, C ist RA, doch wenn die Frist tatsächlich abgelaufen ist: Was bedeutet dies? Kann A seine Argumentation nicht mehr vorbringen undwird nur nach den Argumenten der gegnerische Partei verhandelt werden?? Was kann A machen um den Schriftwechsel der Anwälte zu erhalten? Gruß Copa |
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| AW: Berufungsfrist abgelaufen? Danke für die Antwort Morta Delle, jedoch hat die Gegenseite von A auch Berufung eingelegt und alle Fristen eingehalten. Es wird also verhandelt Hat A dadurch eine Chance dass ihre Argumente einfließen und berücksichtigt werden oder wird nur noch nach dem eingereichten Berufungsgründen verhandelt? Und gibt es interne Schreiben von C mit gegnerischem Anwalt, die A vorenthalten werden dürfen? A hat den sehr berechtigten Verdacht dass C um das Einverständnis zur Fristverlängerung des Abgabetermins gebeten hat, dies vom gegnerischen Anwalt abgelehnt wurde und es dadurch zur Fristversäumnis kam. Herzlichen Dank für Antworten, Gruß Copa |
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| AW: Berufungsfrist abgelaufen? Hallo Morta Della, ganz oben stand ..............und erfährt zudem daß es seit 3 Monaten einen gegnerischen Schriftsatz mit einer Berufungsbegründung gibt (dieser wird dann auf Nachfrage bei C auch zugesandt) ....................und erfährt dass C die Berufung zurück gezogen hat, vor über 2 Monaten hmmm....dachte es ginge aus dem Text hervor.... Sorry Kann keiner sagen ob C Briefe oder Kopien herausgeben muss??? Gruß Copa |
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| AW: Berufungsfrist abgelaufen? Hallo Morta Della, dies steht zwar geschrieben, jedoch werden solche Herausgaben in der Regel verweigert mit der Begründung der Mandant sei im Besitz sämtlicher Unterlagen. Selbst wenn ein Mandant genau weiß dass noch für ihn relevante Unterlagen in der Handakte sind. Auf Grund der langen Zeit bis A von den Geschehnissen erfuhr, nehme ich an dass A nichts mehr machen kann..oder?? C hat angeboten auf seine Gebühren zu verzichten und hat einen anderen Anwalt empfohlen. Gilt ZPO auch für Familienrechtliche Sachen?? Gruß Copa |
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