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Berechnung des Anfangsvermögens bei der Zugewinngemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Berechnung des Anfangsvermögens bei der Zugewinngemeinschaft innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 30.01.2012, 23:57
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Berechnung des Anfangsvermögens bei der Zugewinngemeinschaft

Hallo,

ich habe die Frage, wie das Anfangsvermögen berechnet wird, sofern unmittelbar vor Eheschließung von zB M ein Kredit aufgenommen wird.

Beispiel: M nimmt einen Kredit in Höhe von 60000€ auf.

Das Problem daran ist doch im Prinzip, dass er zwar einen Kredit aufnimmt, jedoch auch natürlich eine entsprechende Gegenleistung enthält. D.h. Er schuldet 60.000€ besitzt jedoch auch 60.000€ was letztendlich (ohne auf Verbindlichkeiten geachtet) einem Anfangsvermögen von 0 entspricht. Ist die Begründung so möglich oder grundsätzlich falsch?

Vielen Dank für Antworten!
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Alt 31.01.2012, 00:07
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AW: Berechnung des Anfangsvermögens bei der Zugewinngemeinschaft

Kredit für Immobilie zum Anfangsvermögen?
weshalb eröffnest du das thema mehrmals?

die darlehensvaluta steht natürlich der kreditverbindlichkeit gegenüber. die ist ja dann teil des eigenen vermögens.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 00:21
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AW: Berechnung des Anfangsvermögens bei der Zugewinngemeinschaft

Ich habe das Thema nochmals eröffnet, weil ich mich nicht passend ausgedrückt habe im anderen Thema. Deine Antwort war natürlich passend dazu, jedoch war meine Frage nicht ganz richtig und hier wollte ich daher nochmals nachfragen.
Nochmals danke für die Antwort!
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 00:58
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AW: Berechnung des Anfangsvermögens bei der Zugewinngemeinschaft

Zitat:
ich habe die Frage, wie das Anfangsvermögen berechnet wird, sofern unmittelbar vor Eheschließung von zB M ein Kredit aufgenommen wird.

Beispiel: M nimmt einen Kredit in Höhe von 60000€ auf.

Das Problem daran ist doch im Prinzip, dass er zwar einen Kredit aufnimmt, jedoch auch natürlich eine entsprechende Gegenleistung enthält. D.h. Er schuldet 60.000€ besitzt jedoch auch 60.000€ was letztendlich (ohne auf Verbindlichkeiten geachtet) einem Anfangsvermögen von 0 entspricht. Ist die Begründung so möglich oder grundsätzlich falsch?
Seit der Reform des Güterrechts 2009 werden auch Schulden (also ein Vermögen im Minusbereich) in Bezug auf das Anfangsvermögen mitberücksichtigt.

Also hätte M jetzt 60.000 € Schulden zu Beginn seiner Ehe und am Ende der Ehe 10.000 € Guthaben, so hat er einen Zugewinn in Höhe von 70.000 €.

Zwecks der Frage wie jeweils Anfangs- und Endvermögen bestimmt werden, so werden Aktiva und Passiva miteinander verrechnet.
Also nimmt M 60.000 € Schulden auf und hat die 60.000 € unangetastet auf seinem Konto liegen, dann haben wir tatsächlich ein Anfangsvermögen von 0 €.

In der Praxis kommt das selten vor. Normalerweise wird das Geld von dem Darlehen für irgendetwas verwendet. Für den Kauf eines Hauses beispielsweise.
M nähme für den Kauf eines Hauses meinetwegen 60.000 € auf. Das Haus selbst wäre auch 300.000 € wert. Nachdem aber die Bank Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehens haben wollte, wäre das Haus wiederum mit 60.000 € belastet. Also hätte M ein Anfangsvermögen i.H.v. 240.000 €.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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anfangsvermögen, kredit, zugewinngemeinschaft

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