Dies ist eine Diskussion zu Beleiding- Folgen im Zivil- und Beamtenrecht? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Beleiding- Folgen im Zivil- und Beamtenrecht? ich habe heute eine Frau gesehen, die einen Mann, nennen wir ihn Mr.X, beleidigt hat. ( W****** ) Das geschah nachdem Mr.X´s Hund nach dem der anderen schnappte und Mr.X nur höhnisch und uneinsichtig darauf reagierte. Der Hund ist wohl auch schon bekannt. Mr.X fragte nach ihrem Name etc. und drohte mit Anzeige - mit Zeugen. Welche zivilrechtlichen Konsequenzen habe die Frau wohl zu erwarten? Sie ist Beamtin? Könnte es auch beamtenrechtlich noch Konsequenzen nach sich ziehen? LG |
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| AW: Beleiding- Folgen im Zivil- und Beamtenrecht? beleidigung ist ein reines antragsdelikt. dh. mr. x würde strafantrag stellen müssen. da hier allerdings kein öffentliches interesse vorliegt, wird die staatsanwaltschaft keine anklage erheben und mr. x auf den weg der privatklage verweisen. gegebenenfalls wird mr. x dann die frau auf diesem wege anklagen... die frau würde dann vermutlich eine kleinere geldstrafe bekommen und evtl. die verfahrenskosten targen müssen. allgemein verläuft das aber im sande, mr. x wird keine lust haben privat gegen die frau zu klagen. beamtenrechtlich dürfte das keine konsequenzen haben. |
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| beamtenrecht, beleidigung, zivilrecht |
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