
08.02.2012, 14:30
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1
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| Beitragserhöhung, Soderkündigungsrecht? Nehmen wir mal an ein Mitglied (M) währe in einem Verband und müsste 72 € Jahresbeitrag bezahlen. Nun beschließt dieser Verband im Mai, dass eine Beitragserhöhung von 24 € zum nächsten Jahreswechsel fällig währe. Die Mitglieder sollen mit der zweimonatlich erscheineneden Verbandszeitschrift darüber informiert werden. Nun möchte M, auf Grund der Beitragserhöhung die er erst nach Abbuchung des Mitgliedsbeitrag nach dem Jahreswechsel mitbekommen hat, die Mitgliedschaft rückwirkend beenden. Zudem möchte er seinen bereits abgebuchten Mitgliedsbeitrag zurück erstattet bekommen. Die Satzung verweist aber nur auf eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende. M glaubt nun das er bei einer Beitragserhöhung von über 33 % ein Sonderkündigungsrecht hat und bittet den Verband zur rückwirkenden Kündigung und Auszahlung seines bereits gezahlten Mitgliedbeitrags. Wenn der Verband ihm nur eine ordentliche Kündigung zum nächsten Jahreswechsel einräumt, kann M trotzdem auf ein Sonderkündigungsrecht bestehen? |