
09.02.2012, 11:09
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Feb 2012
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| Bei Pauschalreisebuchung am Urlaubsort erfahren: Hotel Überbucht Hallo Zusammen,
nehmen wir mal folgendes Beispiel: Familie x (Papa, Mama, erwachsenes Kind) bucht im Reisebüro am Wohnort eine 10-Tägige Pauschalreise für ca 1600 EUR. Eine Appartementanlage, Bungalowstil, 3.5 Sterne, ebenerdig mit Terrasse und schöner großer Poollandschaft. Sie möchte dem deutschen Winter entfliehen und einen Badeurlaub in der Sonne verleben. Ca 6 Wochen später geht die Reise los und am Zielflughafen bei Transverbuseinteilung bekommt x die Mitteilung, das gebuchte Hotel sei überbucht und man würde in ein viel besseres Hotel gebracht. Das bessere Hotel entpuppt sich bei Ankunft aber als ein Hotel mit Hostel Charakter, es stinkt, ist laut, kurz um, unzumutbar. X ruft bei Reiseleitung an und verlangt umgehend ein anderes, gleichwertiges Hotel. Reiseleitung bemüht sich und am nächsten Tag wird eine Apartementanlage in vergleichbarer Qualität und Lage angeboten. Das Ersatzhotel ist aber ohne vergleichbare Poollandschaft (erheblich kleiner und noch im Schatten). Ausserdem handelt es sich bei dem angebotenem Ersatzhotel um eine Appartementanlage im 2. Stock ohne Aufzug (gebrechen bei x liegen nicht vor). Familie x nimmt das Angebot an um erst einmal aus dem lauten und stinkenden Hotel raus zu kommen. Bei der Reiseleitung wird eine schriftliche Beschwerde über die ganzen Vorgänge eingereicht und auch Beweisfotos werden gemacht. Familie x bekommt vor Ort 150 EUR Entschädigung von der Reiseleitung angeboten mit der Bitte um Unterschrift, dass dann keine weiteren Vorderungen gestellt werden. Familie x lehnt das ab.
Familie x hatte nun erhebliche Handykosten für etliche Auslandstelefonate, hat einen kompletten Urlaubstag wegen Bemühungen um vernünftiges Hotel verloren und konnte auch nicht wie gewünscht einen "Poolurlaub" verleben. Da Familie x erst am Urlaubsort von der Überbuchung erfährt, ist sie gezwungen, Kompromisse einzugehen. Würde der Reiseveranstalter seiner Informationspflicht nachgekommen und schon vor Reise von der Überbuchung informieren, könnte Familie x vom Vertrag zurückgetreten.
Was kann Familie x in diesem Beispiel nach der Reise nun vom Reiseveranstalter verlangen? Was ist angemessen? |