Dies ist eine Diskussion zu Bearbeitungsgebühr bei Ladendiebstahl innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Bearbeitungsgebühr bei Ladendiebstahl ein Schüler,17 ist in einem größeren Kaufhaus beim Ladendiebstahl erwischt worden. Nun soll er 50 Euro Fangprämie bezahlen. Dazu wäre er auch bereit. Statt aber von dieser Handelskette eine Zahlungsaufforderung zu bekommen, bekommt er nun Post von deren Rechtsanwalt und unversehens sind aus den 50€ nun 89 € geworden. (Gebühren gemäß Kostennote: 39 €). Er hatte keine Chance die Vertragsstrafe direkt an das Unternehmen zu zahlen, wäre durchaus bereit dazu gewesen. Kann dieses Unternehmen, obwohl der Delinquent die Zahlung nicht verweigert, tatsächlich einen Rechtsanwalt beauftragen, so daß dann ihm zusätzlich dessen Kosten belastet werden ? Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar ! Llamero |
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