Dies ist eine Diskussion zu Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? Frau F und Herr H haben sich von der Oma des Herrn H einen Geldbetrag geliehen. Für einen bestimmten Zweck. Frau F hat bereits einen Teil davon per Banküberweisung mit die Oma des Herrn H überwiesen und in dem Feld: "Kunden-Referenznummer - Verwenungszweck" den Zweck hereingeschrieben, für den das Geld auch geliehen war. Nun hat die Oma des Herrn H dieses Geld an Herrn H weitergegeben, weil dieser eine (umstrittene Forderung) an Frau F hat. Darf die Oma des Herrn H dieses Geld, das mit "Verwendungszweck" ja eigentlich bestimmt war, für die Rückzahlung des geliehenen Geldes - einfach anderweitig verwenden als im "Verwenungszweck" genannt? Also kurz: Ist die Angabe "Verwendungszweck" auf einer Banküberweisung rechtlich verbindlich? (Hab schon gegoogelt und nicht vernünftiges gefunden) |
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| AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? Zitat:
der verwendungszweck dient dazu, dass die empfängerin eine ahnung hat, wieso und warum ihr jemand geld überweist und auch die überweiserin hat damit einen beleg, wofür das geld war, was sie überwiesen hat. hiermit könnte die frau f also beweisen, dass die den kredit von der omi zurückgezahlt hat. ich habe den sachverhalt nun so verstanden, als habe die oma ihrerseits das geld weitergegeben an herrn h, weil herr h eine (umstrittene) offene forderung gegen frau f hat. scheinbar meinen die oma und herr h, dass nun anstelle der rückzahlung die frau f die forderung des herrn h bezahlt habe? dem ist allerdings nicht so. frau f hat nur den kredit zurückgezahlt, nicht aber die forerugn von herrn h beglichen. |
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| AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? Zitat:
Zitat:
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| AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? evtl wollte oma nur herrn H aus einer finanziellen klemme helfen ? (omas sind oft so )ansonsten siehe zeiten ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? Zitat:
Die Oma des Herrn H kenne ich nicht persönlich, klar, hab sie ja erfunden. Daher will ich ihr keine Boßwilligkeit unterstellen. Was ich mich allerdings frage, warum die erfundene Anwältin von der OMA des Herrn H, über die mein erfundener Fall läuft, diesen Verwendungszweck von der Banküberweisung ebenfalls als Zahlung an Herrn H tituliert und der Mandantin, also der Oma nicht erklärt, das die Zahlung an sie(die Oma) gerichtet war und dazu auch zu verwenden ist? |
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| AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? wofür braucht die oma einen anwalt ? will sie das geliehene geld zum 2x mal eintreiben ? (..dann revidiere ich sofort meine bisher gute meinung über omas)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? Zitat:
Also in meiner Fiktion sieht so aus, das von Anfang an besprochen war, das Frau F das Geld zurück zählt, sobald dies Finanziell möglich sei. zB wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen hat. Dann würde sie sich bei der Oma des Herrn H melden und zurückzahlen. (was ganz nebenbei nächsten Monat gewesen wäre) Als Frau F noch während der Ausbildung ein bisschen Geld übrig hatte, hat sie dies der Oma überwiesen, das ist die genannte Überweisung. Welche laut Anwältin allerdings, trotz genanntem Verwendungszweck als Zahlung der (umstrittenen/unrechtmäßigen) Forderung des Herrn H verwendet wurde. Es blieb also noch ein etwa gleichgroßer Rest übrig. Nun hat die Oma, sich (diesen Monat) eine Anwältin genommen um das Geld von dieser eintreiben zu lassen. -da hängen noch mehr "Ungereimtheiten" (zB Förderung nach einer -sechs- Fach zu hohen Summe) mit drin, die ich aber nur anhand von Zahlen erläutern kann ... darf man hier (natürlich erfundenen) Zahlen rein schreiben? |
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| AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? ich denke schon, dass man hier zahlen reinschreiben darf, verstehe das ganze aber trotzdem nicht. a) f und h leihen sich (gemeinsam ?) geld von oma b) h fordert auch geld von f (forderung wird von f nicht anerkannt) f zahlt einen (von ihrem) teil auf das konto von oma und gibt das im verwendungszweck an ? (was oma dann mit ihrem geld macht, ist allein omas sache) wenn f die absicht gehabt hätte, die bestrittene forderung (b) an h zu erstatten, hätte sie ja wohl dessen konto verwenden können ? und wenn oma noch forderungen aus einer teilschuld hat, darf sie bei verzug maßnahmen einleiten
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? Zitat:
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Zitat:
(Zahlen sind natürlich erfunden und "gekürzt" Also nehmen wir mal an, es wurde zusammen 350 Euro geliehen für eine zB "Kaution" und eine andere "Ausgabe" Was für jeden 175 Euro machet. Zwischenzeitlich ist ein Teil (die Kaution) an H zurück gegangen, da sich der Kautionsgrund erledigt hat. 222 Euro. 350(zusammen) -222(sind zurück) 128 restforderung gegenüber BEIDEN also 128/2=64 daher jeweils nurnoch 64 Euro Jetzt fangen die Ungereimtheiten an: (ich will ja nichts unterstellen ... aber ...) Im ersten Schreiben der Anwältin forderte diese die hälfte der geliehenen Summe, also die 175 Euro. OHNE allerdings, die bereits zurückgeflossenen 222Euro abzuziehen. (was eine um 128 Euro zu hohe Forderung macht) Dazu kommt, das schon 35 Euro (die genannte Überweisung) an die Oma überwiesen wurden. 64-35=29 somit sind tatsächlich nurnoch 29 Euro schulden zu begleichen. Nachdem die Anwältin in einem Schreiben darauf hingewiesen wurde, das schon die 222 Euro zurückgeflossen sind und diese von der geliehenen Summe abgezogen werden müss ... kam die Antwort, das die "bereitschaft bestehen würde diese 222 Euro anzurechnen" Und das es "zutreffend sei, das 35 Euro überwiesen wurde, diese allerdings aufgrund einer Gemeinsamen Vereinbarung (die NICHT existiert!) zunächst an H weitergegeben wurde, da er noch Geld fordert." (Zahlen natürlich erfunden und "gekürzt") Ich will wirklich niemandem etwas unterstellen ... aber erst 222 Euro unterschlagen und dann 35 Euro nicht für den vorgesehenen Zweck zu verwenden ... kling für mich schon sehr nach dem Versuch hier mehr Geld zu bekommen als überhaupt zusteht! Denn aus einer rechtmäßigen Summe von 29 eine Summe von 175 zu machen ... ist schon sehr ... !! (sind sagen und schreibe 146 ZU VIEL) |
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| AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? Zitat:
F müßte sich dann mit H auseinander setzen gab es nur mündliche regelungen ? Zitat:
Zitat:
, weil die summe ja falsch ist, maximal wären 128 euro offen, die oma von F UND/ODER H fordern kann(es ist erstaunlich, weswegen manche leute ihr geld zum RA tragen) Zitat:
Zitat:
Zitat:
da die zahlungsfrist ja wohl noch läuft, verstehe ich nicht, wieso die oma vorher einen RA einschaltet (der dann irgendwann eine rechnung vorlegt) ich würde den h (und den RA) auf die geamtschuldnerische haftung aufmerksam machen (und natürlich auf die daraus entshehenden kosten)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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