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Bank: Verwendungszweck zweckgebunden?

Dies ist eine Diskussion zu Bank: Verwendungszweck zweckgebunden? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2012, 19:39
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Bank: Verwendungszweck zweckgebunden?

In meinem fikriven Fall geht es um folgendes:

Frau F und Herr H haben sich von der Oma des Herrn H einen Geldbetrag geliehen. Für einen bestimmten Zweck.

Frau F hat bereits einen Teil davon per Banküberweisung mit die Oma des Herrn H überwiesen und in dem Feld:
"Kunden-Referenznummer - Verwenungszweck"
den Zweck hereingeschrieben, für den das Geld auch geliehen war.

Nun hat die Oma des Herrn H dieses Geld an Herrn H weitergegeben, weil dieser eine (umstrittene Forderung) an Frau F hat.

Darf die Oma des Herrn H dieses Geld, das mit "Verwendungszweck" ja eigentlich bestimmt war, für die Rückzahlung des geliehenen Geldes - einfach anderweitig verwenden als im "Verwenungszweck" genannt?

Also kurz:
Ist die Angabe "Verwendungszweck" auf einer Banküberweisung rechtlich verbindlich?


(Hab schon gegoogelt und nicht vernünftiges gefunden)
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2012, 21:22
V.I.P.
 
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AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden?

Zitat:
Zitat von _Gibbs_ Beitrag anzeigen
Ist die Angabe "Verwendungszweck" auf einer Banküberweisung rechtlich verbindlich?
ich glaube, die frage ist etwas unglücklich gestellt.

der verwendungszweck dient dazu, dass die empfängerin eine ahnung hat, wieso und warum ihr jemand geld überweist und auch die überweiserin hat damit einen beleg, wofür das geld war, was sie überwiesen hat. hiermit könnte die frau f also beweisen, dass die den kredit von der omi zurückgezahlt hat.

ich habe den sachverhalt nun so verstanden, als habe die oma ihrerseits das geld weitergegeben an herrn h, weil herr h eine (umstrittene) offene forderung gegen frau f hat.

scheinbar meinen die oma und herr h, dass nun anstelle der rückzahlung die frau f die forderung des herrn h bezahlt habe? dem ist allerdings nicht so. frau f hat nur den kredit zurückgezahlt, nicht aber die forerugn von herrn h beglichen.
hera and motzmecker like this.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2012, 00:44
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AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich habe den sachverhalt nun so verstanden, als habe die oma ihrerseits das geld weitergegeben an herrn h, weil herr h eine (umstrittene) offene forderung gegen frau f hat.

scheinbar meinen die oma und herr h, dass nun anstelle der rückzahlung die frau f die forderung des herrn h bezahlt habe?
so war die Situation gemeint.

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
dem ist allerdings nicht so. frau f hat nur den kredit zurückgezahlt, nicht aber die forerugn von herrn h beglichen.
Ok, viele dank
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  #4 (permalink)  
Alt 10.08.2012, 07:11
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AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden?

evtl wollte oma nur herrn H aus einer finanziellen klemme helfen ? (omas sind oft so )
ansonsten siehe zeiten ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.08.2012, 17:56
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AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
evtl wollte oma nur herrn H aus einer finanziellen klemme helfen ? (omas sind oft so )
ansonsten siehe zeiten ...
Ich würde dem Herrn H hier eher unterstellen, das er so versucht an seine umstrittene bzw unrechtmäßige Förderung zu kommen und sich damit an Frau F zu bereichern.

Die Oma des Herrn H kenne ich nicht persönlich, klar, hab sie ja erfunden. Daher will ich ihr keine Boßwilligkeit unterstellen.

Was ich mich allerdings frage, warum die erfundene Anwältin von der OMA des Herrn H, über die mein erfundener Fall läuft, diesen Verwendungszweck von der Banküberweisung ebenfalls als Zahlung an Herrn H tituliert und der Mandantin, also der Oma nicht erklärt, das die Zahlung an sie(die Oma) gerichtet war und dazu auch zu verwenden ist?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.08.2012, 20:19
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AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden?

wofür braucht die oma einen anwalt ?
will sie das geliehene geld zum 2x mal eintreiben ?
(..dann revidiere ich sofort meine bisher gute meinung über omas)
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 11.08.2012, 07:00
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AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
wofür braucht die oma einen anwalt ?
will sie das geliehene geld zum 2x mal eintreiben ?
(..dann revidiere ich sofort meine bisher gute meinung über omas)
nicht ganz.
Also in meiner Fiktion sieht so aus, das von Anfang an besprochen war, das Frau F das Geld zurück zählt, sobald dies Finanziell möglich sei. zB wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen hat. Dann würde sie sich bei der Oma des Herrn H melden und zurückzahlen. (was ganz nebenbei nächsten Monat gewesen wäre) Als Frau F noch während der Ausbildung ein bisschen Geld übrig hatte, hat sie dies der Oma überwiesen, das ist die genannte Überweisung. Welche laut Anwältin allerdings, trotz genanntem Verwendungszweck als Zahlung der (umstrittenen/unrechtmäßigen) Forderung des Herrn H verwendet wurde.
Es blieb also noch ein etwa gleichgroßer Rest übrig.
Nun hat die Oma, sich (diesen Monat) eine Anwältin genommen um das Geld von dieser eintreiben zu lassen.
-da hängen noch mehr "Ungereimtheiten" (zB Förderung nach einer -sechs- Fach zu hohen Summe) mit drin, die ich aber nur anhand von Zahlen erläutern kann ... darf man hier (natürlich erfundenen) Zahlen rein schreiben?
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  #8 (permalink)  
Alt 11.08.2012, 07:42
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AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden?

ich denke schon, dass man hier zahlen reinschreiben darf, verstehe das ganze aber trotzdem nicht.

a) f und h leihen sich (gemeinsam ?) geld von oma
b) h fordert auch geld von f (forderung wird von f nicht anerkannt)

f zahlt einen (von ihrem) teil auf das konto von oma und gibt das im verwendungszweck an ?
(was oma dann mit ihrem geld macht, ist allein omas sache)

wenn f die absicht gehabt hätte, die bestrittene forderung (b) an h zu erstatten, hätte sie ja wohl dessen konto verwenden können ?

und wenn oma noch forderungen aus einer teilschuld hat, darf sie bei verzug maßnahmen einleiten
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  #9 (permalink)  
Alt 11.08.2012, 10:59
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AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
a) f und h leihen sich (gemeinsam ?) geld von oma
b) h fordert auch geld von f (forderung wird von f nicht anerkannt)
richtig, da die Forderung von H auch nicht gerechtfertigt ist.

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
f zahlt einen (von ihrem) teil auf das konto von oma und gibt das im verwendungszweck an ?
(was oma dann mit ihrem geld macht, ist allein omas sache)
genau. Zahlung an Oma, also auch abzug von den Schulden an Oma.

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
wenn f die absicht gehabt hätte, die bestrittene forderung (b) an h zu erstatten, hätte sie ja wohl dessen konto verwenden können ?
eben.

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
und wenn oma noch forderungen aus einer teilschuld hat, darf sie bei verzug maßnahmen einleiten
Soweit ist das auch richtig. Allerdings ist ja noch kein Verzug eingetreten, da die Abmachung auf "sobald Finanziell möglich" lautete und dies erst nächsten Monat wäre. Weil dann erst Finanziell möglich, da ändert auch ein Schreiben einer Anwältin nichts dran.



(Zahlen sind natürlich erfunden und "gekürzt"
Also nehmen wir mal an, es wurde zusammen 350 Euro geliehen für eine zB "Kaution" und eine andere "Ausgabe"
Was für jeden 175 Euro machet.
Zwischenzeitlich ist ein Teil (die Kaution) an H zurück gegangen, da sich der Kautionsgrund erledigt hat. 222 Euro.
350(zusammen)
-222(sind zurück)
128 restforderung gegenüber BEIDEN
also 128/2=64 daher jeweils nurnoch 64 Euro

Jetzt fangen die Ungereimtheiten an: (ich will ja nichts unterstellen ... aber ...)

Im ersten Schreiben der Anwältin forderte diese die hälfte der geliehenen Summe, also die 175 Euro.
OHNE allerdings, die bereits zurückgeflossenen 222Euro abzuziehen. (was eine um 128 Euro zu hohe Forderung macht)
Dazu kommt, das schon 35 Euro (die genannte Überweisung) an die Oma überwiesen wurden.
64-35=29 somit sind tatsächlich nurnoch 29 Euro schulden zu begleichen.

Nachdem die Anwältin in einem Schreiben darauf hingewiesen wurde, das schon die 222 Euro zurückgeflossen sind und diese von der geliehenen Summe abgezogen werden müss ... kam die Antwort, das die
"bereitschaft bestehen würde diese 222 Euro anzurechnen"
Und das es "zutreffend sei, das 35 Euro überwiesen wurde, diese allerdings aufgrund einer Gemeinsamen Vereinbarung (die NICHT existiert!) zunächst an H weitergegeben wurde, da er noch Geld fordert."


(Zahlen natürlich erfunden und "gekürzt")
Ich will wirklich niemandem etwas unterstellen ... aber erst 222 Euro unterschlagen und dann 35 Euro nicht für den vorgesehenen Zweck zu verwenden ... kling für mich schon sehr nach dem Versuch hier mehr Geld zu bekommen als überhaupt zusteht!
Denn aus einer rechtmäßigen Summe von 29 eine Summe von 175 zu machen ... ist schon sehr ... !! (sind sagen und schreibe 146 ZU VIEL)
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  #10 (permalink)  
Alt 11.08.2012, 13:06
V.I.P.
 
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AW: Bank: Verwendungszweck zweckgebunden?

Zitat:
Zitat von _Gibbs_ Beitrag anzeigen
(Zahlen sind natürlich erfunden und "gekürzt"
Also nehmen wir mal an, es wurde zusammen 350 Euro geliehen für eine zB "Kaution" und eine andere "Ausgabe"
.. wenn nichts näheres vereinbart wurde, wäre hier ein ansatzpunkt, nur F in anspruch zu nehmen, wenn bei H nichts zu holen gäbe (gesamtschuldnerische haftung)
F müßte sich dann mit H auseinander setzen
gab es nur mündliche regelungen ?

Zitat:
Zitat von _Gibbs_ Beitrag anzeigen
Zwischenzeitlich ist ein Teil (die Kaution) an H zurück gegangen, da sich der Kautionsgrund erledigt hat.
H hat den betrag offenbar an oma zurückgezahlt, die nun unterstellt, es wäre ausschließlich sein anteil (175 euro) + etwas mehr (47,- euro)

Zitat:
Zitat von _Gibbs_ Beitrag anzeigen
Im ersten Schreiben der Anwältin forderte diese die hälfte der geliehenen Summe, also die 175 Euro.
das ist ein netter zug von ihr , weil die summe ja falsch ist, maximal wären 128 euro offen, die oma von F UND/ODER H fordern kann
(es ist erstaunlich, weswegen manche leute ihr geld zum RA tragen)

Zitat:
Zitat von _Gibbs_ Beitrag anzeigen
Dazu kommt, das schon 35 Euro (die genannte Überweisung) an die Oma überwiesen wurden.
reduziert den gemeinsamen restbetrag von f und h auf 93 euronen. (ich weiß, das klingt gemein)

Zitat:
Zitat von _Gibbs_ Beitrag anzeigen
Nachdem die Anwältin in einem Schreiben darauf hingewiesen wurde, das schon die 222 Euro zurückgeflossen sind und diese von der geliehenen Summe abgezogen werden müss ... kam die Antwort, das die "bereitschaft bestehen würde diese 222 Euro anzurechnen"
Und das es "zutreffend sei, das 35 Euro überwiesen wurde
diese bestätigung schön aufheben !

Zitat:
Zitat von _Gibbs_ Beitrag anzeigen
diese allerdings aufgrund einer Gemeinsamen Vereinbarung (die NICHT existiert!) zunächst an H weitergegeben wurde, da er noch Geld fordert."
die oma kann mit H vereinbaren was sie will und ihm geld geben wie sie will, damit hat f nichts zu tun ...

da die zahlungsfrist ja wohl noch läuft, verstehe ich nicht, wieso die oma vorher einen RA einschaltet (der dann irgendwann eine rechnung vorlegt)

ich würde den h (und den RA) auf die geamtschuldnerische haftung aufmerksam machen (und natürlich auf die daraus entshehenden kosten)
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