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Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen !

Dies ist eine Diskussion zu Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen ! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 08.11.2007, 19:09
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Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen !

Hallo !

angenommen jemand erneuert das Badezimmer in einer Mietwohnung komplett, anstatt eine Kaution zu zahlen, wäre mann dann im falle eines Auszugs aus dieser Wohnung als Mieter die entstandenen Kosten einzufordern, z.B. mit einer mietverrechnung oder müßte der Vermieter beim auzug des Mieters die enstandenen Kosten zu zahlen oder hat der Mieter Pech gehabt ?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.11.2007, 19:29
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AW: Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen !

Das kommt darauf an. Erneuert ein Mieter auf eigene Faust ein Bad, ohne dass der VM das verlangt hat, so kann er im Nachhinein nichts fordern. Der Vermieter kann sogar (wenn ihm einiges nicht gefällt) bei Auszug fordern, den Urzustand wiederherzustellen. Mit der Kaution sollten die Arbeiten nicht verrechnet werden, denn dann hat der VM nichts mehr für etwaige Schäden, die der Mieter evtl. hinterlässt. Und der Mieter eben auch keine Kaution mehr im Rücken.
Wenn eine Badsanierung vom VM erwünscht ist, und ebenso erwünscht, dass dies der Mieter ausführt (muss klipp und klar abgesprochen sein), dann kann der VM hier einige Monatsmieten erlassen, wenn er den Mieter nicht dafür bezahlt.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2007, 20:05
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AW: Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen !

Zitat:
Zitat von vico
Das kommt darauf an. Erneuert ein Mieter auf eigene Faust ein Bad, ohne dass der VM das verlangt hat, so kann er im Nachhinein nichts fordern. Der Vermieter kann sogar (wenn ihm einiges nicht gefällt) bei Auszug fordern, den Urzustand wiederherzustellen. Mit der Kaution sollten die Arbeiten nicht verrechnet werden, denn dann hat der VM nichts mehr für etwaige Schäden, die der Mieter evtl. hinterlässt. Und der Mieter eben auch keine Kaution mehr im Rücken.
Wenn eine Badsanierung vom VM erwünscht ist, und ebenso erwünscht, dass dies der Mieter ausführt (muss klipp und klar abgesprochen sein), dann kann der VM hier einige Monatsmieten erlassen, wenn er den Mieter nicht dafür bezahlt.

War mein Beitrag ))..... nun brauche ich nicht mehr.

Lg.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.11.2007, 20:21
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AW: Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen !

Nein mündlich aber mit zeugen ( Markler usw...)
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  #5 (permalink)  
Alt 08.11.2007, 20:24
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AW: Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen !

Zitat:
Zitat von peterpayne
Nein mündlich aber mit zeugen ( Markler usw...)

Das wäre schon auch der Ansatz, allerdings inwiefern wurden welche Kosten, Summen (Material + Arbeit) vereinbart.
Eigenleistung - oder Rechnung eines Unternehmens??


Lg.
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Alt 08.11.2007, 22:00
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AW: Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen !

Nur das Material !
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Alt 08.11.2007, 22:04
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AW: Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen !

Somit ist ein Schreiben an den V die Materialrechnung zu belegen und gegen zu rechnen.

Quasi,

..vereinbarungsgemäß werde ich die Materialkosten mit der Restmietzahlung/en verrechen, .....
hoffe dieses findet Ihr Einverständnis.

Mfg.




Lg.
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Alt 09.11.2007, 19:37
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AW: Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen !

Muss man bei diesem Schreiben irgendetwas beachten (gesetzlich.....) ?
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  #9 (permalink)  
Alt 09.11.2007, 19:44
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AW: Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen !

Zitat:
Zitat von peterpayne
Muss man bei diesem Schreiben irgendetwas beachten (gesetzlich.....) ?

Nein, aber darauf vertrauen, bzw. hoffen dass dieser V entsprechend reagiert.

Fiktiv gesagt, dass man formuliert mit Frist sein Einverständnis hierzu erklärt


Lg.
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  #10 (permalink)  
Alt 09.11.2007, 22:43
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AW: Bad erneuert, statt die kaution zu zahlen !

Ok, Dankeschön !!!
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