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außerordentliche Kündigung einer Mietwohnung

Dies ist eine Diskussion zu außerordentliche Kündigung einer Mietwohnung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 03.02.2012, 11:56
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außerordentliche Kündigung einer Mietwohnung

Hallo liebe Forenmitglieder,

also einmal angenommen Herr s. und Frau s. leben seit ca. 2 Jahren in einer Wohnung ohne richtige Heizung, nur Stromheizkörper wurden von dem Vermieter zur Verfügung gestellt (diese sind augenscheinlich allerdings auch ca. 25+ Jahre alt - Herr und Frau S. haben sich auf eigene Kosten neue Heizkörper gekauft).
Das hat die beiden bisher wenig gestört da sie einfach Prakmatiker sind und nicht wie in ihrer vorherigen Wohnung die Heizkosten mit anderen teilen mussten, jedoch kommt nun noch dazu dass die Fassade des Hauses einen Riss bekommen hat und der Wind durch die praktisch nicht vorhandene Dämmung einfach so in die Wohnung "pustet".
Aufgrund des uralten Sicherungskasten ist es unmöglich die Wohnung in einer zumutbaren Temperatur zu heizen da wenn man mehr als 2 Elektroheizkörper "beheizen" möchte fliegen einem die Sicherungen nur so um die Ohren, zudem wird das Warmwasser nur über Durchlauferhitzer erhitzt wodurch man zusätzlich noch aufpassen muss das man nicht zuviele Geräte angeschaltet hat bevor man Duschen, Baden oder Abwaschen geht.
Bei den derzeitigen Temperaturen ist es einfach eine Qual normal in der Wohnung zu leben und Sie wollten gerne einmal Meinungen einholen ob die genannten Gründe für eine Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausreichen. Eig. möchten die beiden die dreimonatige Kündigungsfrist auf zwei Monate verkürzen was aber laut Vermieter, auch nach Aufzählung der oben beschriebenen Mängel, nur mit einem Nachmieter zu bewerkstelligen wäre.
Viele andere kleine Mängel wurden hier garnicht erwähnt.
Über Anregungen und Erfahrungsberichte wären Herr und Frau S. "außerordentlich" dankbar.

edit: Feuermelder wurden bisher noch nicht installiert.

Vielen Dank & Grüße,
wik

Geändert von konsulwiki (03.02.2012 um 18:32 Uhr). Grund: Alle Ähnlichkeiten mit lebenden Personen und realen Handlungen sind rein zufällig.
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Alt 03.02.2012, 17:23
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AW: außerordentliche Kündigung einer Mietwohnung

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Alt 03.02.2012, 18:32
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AW: außerordentliche Kündigung einer Mietwohnung

danke für den Hinweis - wurde abgeändert.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 18:51
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AW: außerordentliche Kündigung einer Mietwohnung

Was machen Mieter eigentlich in einer solchen Bruchbude? In diesen Fällen sollte man den Vermieter mit seinem Schrott allein lassen.

Die Mieter sollten sich mal die §§ 542, 543 BGB anschauen.

Man benötigt für eine fristlose Kündigung, auch als Mieter, einen Grund der auf den oben genannten rechtlichen Grundlagen basiert.

Vorab ist aber eine Abmahnung mit Fristsetzung erforderlich. Es sei denn, es steht bereits fest, dass der Vermieter nichts ändern wird.

Eine Mietminderung wäre auch im Bereich des Möglichen, aber u.U. haben die Mieter damit schon zu lange gewartet und somit diese Möglichkeit vertan.
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außerordentlich, kündigung, stromheizkörper, wohnung

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