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Ausladung öffentlicher Veranstaltung

Dies ist eine Diskussion zu Ausladung öffentlicher Veranstaltung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 30.01.2012, 21:25
Boardneuling
 
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Ausladung öffentlicher Veranstaltung

Hallo,

ich habe da mal eine Frage: Ist es rechtens jemandem im Vorhinein zu sagen, dass diese Person nicht auf eine öffentliche Veranstalung gehen darf, obwohl keinerlei Bedenken oder andere Gesetzeswidrigkeiten vorhanden sind?
Bzw. kann einfach jmd sagen das die Person nicht reindarf???
Ohne dafür Gründe zu nennen? (es handelt sich nicht um eine Disko oder ähnliches sondern um ein Tanzevent)
Oder wenn dann darf das nur der Besitzer, bzw. der Veranstalter???

mfg lkbegin
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Stichworte
event, gesetz, hausrecht, Öffentlichkeit, tanzen

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