Dies ist eine Diskussion zu Auskunftsansprüche des Pflichtteilberechtigten innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Auskunftsansprüche des Pflichtteilberechtigten ich hätte gerne Eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall und bedanke mich schon im Voraus ganz herzlich für Eure Bemühungen! Angenommen: Eine 92 Jahre alte, seit 33 Jahren verwitwete Frau stirbt. Sie hat 2 Söhne: A und B. Sohn A, den man als sehr geschäftstüchtig und berechnend bezeichnen könnte, zieht die Mutter schon sehr früh emotional auf seine Seite und verschafft sich deren Bankvollmacht. Als die Mutter 88 Jahre alt ist und schon mehrere Schlaganfälle hinter sich hat, fährt er sie in weiser Voraussicht zum Notar. Dort wird ein Testament verfasst, in dem Sohn A als Alleinerbe eingesetzt wird. Sohn B wird darin enterbt.Als Sohn B – nach dem Tod der Mutter – von seiner Enterbung erfährt, fordert er von seinem Bruder (Sohn A) Auskunft über den Nachlass der Mutter (um dann den ihm zustehenden Pflichtteil berechnen zu können). Daraufhin erhält er vom Anwalt von Sohn A eine Auflistung des Nachlasses (jedoch KEIN notarielles (!) Nachlassverzeichnis). Der Nachlass umfasse demnach ein Girokonto und ein Sparbuch zugunsten von Sohn A und beläuft sich demnach auf 47 400 Euro. Sohn B ist einigermaßen irritiert ob dieser Angabe, denn seine Mutter lebte äußerst genügsam, um nicht zu sagen asketisch (also keine Reisen, teure Kleidung, Hobbys etc.), obwohl sie – dank Ihres verstorbenen Mannes - eine gute Rente hatte. Der Nachlass hätte demzufolge eine Größenordnung von gut 300 000 Euro haben müssen. Sohn B vermutet also, dass entweder die Nachlassliste des Anwalts seines Bruders nicht richtig oder vollständig ist, oder – was noch sehr viel wahrscheinlicher ist- dass sich sein Bruder (als Inhaber der Bankvollmacht) schon zu Lebzeiten großzügig vom Konto der Mutter bedient hat. Nun meine Fragen: 1. Kann sich Sohn B auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Nachlassliste, die er vom Anwalt seines Bruders bekommen hat, genauso verlassen wie bei einem notariellen Nachlassverzeichnis? 2. Wenn nein, muss ihm sein Bruder (Sohn A) auf Verlangen ein solches aushändigen? 3. Muss die Bank dem Sohn B als Pflichtteilberechtigten Auskunft über die Kontobewegungen der letzten Jahre geben? (Bank + Kontonummer sind ihm bekannt) 4. Wenn nein, wie kann Sohn B sonst nachweisen, dass Sohn A das Konto der Mutter schon weitgehend abgeräumt hat, damit die Erbmasse, auf deren Basis sich ja der Pflichtteil errechnet, möglichst klein ist? 5. Selbst wenn Sohn A die Abbuchungen als Schenkungen seiner Mutter titulieren würde, hätte Sohn B ja einen Pflichtteilergänzungsanspruch auf alle Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre. Wie kann Sohn B den Umfang der "Schenkungen" feststellen, wenn er keine Kontoauszüge einsehen kann? 6. Der Notar schreibt im Testament, dass er im Gespräch mit der alten Frau festgestellt habe, dass diese "testierfähig" sei. Nun, die alte Dame war sicherlich nicht schwer dement, aber kann ein Notar in einem einfachen Gespräch feststellen, ob sein Gegenüber im VOLL-Besitz seiner geistigen Kräfte ist? Ein Notar ist studierter Jurist und kein Psychiater oder Neurologe! Sohn B weiß, dass seine Mutter bereits Jahre vor ihrem Tod Schlaganfälle hatte, durch welche sie nicht nur die sichtbaren motorische Beeinträchtigungen sondern auch Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten davongetragen haben könnte. 7. Wie kann Sohn B nachweisen, dass seine Mutter beim Verfassen des Testaments – wie auch schon die Jahre vorher - emotional von ihrem Sohn A abhängig war, und das Testament erst auf dessen Initiative bzw. höchstwahrscheinlich sogar auf dessen psychischen Druck hin entstand? Der betreuende Hausarzt z. B. wäre dabei ein denkbar schlechter "Zeuge", weil dieser ein sehr enger Freund von Sohn A ist... Ein dickes DANKE :-) für jede Antwort |
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| AW: Auskunftsansprüche des Pflichtteilberechtigten Hallo Mucki58, vielen Dank für Deine Ausführungen :-) Ich habe diesen Thread versehentlich im Unterforum "Aktuelle juristische Diskussionen und Themen" gepostet, wollte ihn aber eigentlich im Forum "Erbrecht" haben, weil er da natürlich besser passt. Nun weiß ich leider nicht, wie ich Deine Antwort in das Erbrecht-Forum verschieben kann (wo mir auch schon jemand geantwortet hat) damit die beiden gleichnamigen Threads zusammengeführt werden. Kann mir da jemand sagen, wie das geht? Zum notariellen Nachlassverzeichnis hätte ich jetzt noch ein paar Fragen: 1. Wie muss Sohn B vorgehen, wenn er ein solches erstellt haben möchte? Einfach den Anwalt von Sohn A kontaktieren, oder muss die Angelegenheit dafür erst vor Gericht gegangen sein? 2. Würden für ein notarielles Nachlassverzeichnis auch tatsächlich alle Kontoauszüge der letzten 10 Jahre durchgeackert, damit alle Schenkungen für den Pflichtteilergänzungsanspruch herausgearbeitet werden können? Andernfalls könnte Sohn A ja behaupten, dass er sich nicht mehr an alle Schenkungen "erinnern" kann. 3. Wie hoch sind (in etwa!) die Kosten für so ein notarielles Nachlassverzeichnis? 4. Würden die Kosten vom Gesamtnachlass abgezogen bevor der Pflichtteil berechnet wird (Sohn B als Pflichtteilberechtigter erbt ja ein Viertel des Gesamtnachlasses, würde also auch nur ein Viertel der Kosten tragen)? Oder wird erst der Gesamtnachlass aufgeteilt und dann die Kosten für das notarielle Nachlassverzeichnis zur Hälfte auf die beiden Söhne aufgeteilt? 5. Werden die Schenkungen der letzten 10 Jahre in vollem Umfang zum Nachlass dazugerechnet? Nochmals vielen Dank für Deine Bemühungen! |
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| AW: Auskunftsansprüche des Pflichtteilberechtigten Hallo CruNCC, danke Dir für Deine Antworten. zu 2. Wenn nein, wie sollen dann die Schenkungen der letzten 10 Jahre vollständig erfasst werden können??? Wenn Sohn B die Kontoauszüge nicht einsehen darf, und Sohn A sich entweder nicht an alle Schenkungen erinnern KANN oder WILL... zu 5. Wie fließen die Schenkungen denn sonst bei der Berechnung des Pflichtteils für Sohn B ein? Danke Dir und einen schönen Sonntag! |
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| AW: Auskunftsansprüche des Pflichtteilberechtigten Hallo Mucki58, Du hilfst mir wirklich ein großes Stück weiter, DANKE! Könntest Du mir noch den Paragraphen nennen, mit dem Sohn B das Recht auf ein notarielles Nachlassverzeichnis und auf die Anwesenheit dabei untermauern könnte? Und in welcher Größenordnung (ca.Angabe genügt natürlich) bewegen sich die Kosten für das notarielle Nachlassverzeichnis? Kann Sohn A dafür den gleichen Notar auswählen, bei dem dieser bereits das Testament erstellen ließ? Und nochmals zu 2.: Sohn A würde sich "strafbar machen" schreibst Du. Schön und gut, aber wenn sowieso niemand die Kontoauszüge kontrolliert, kann auch niemand eventuelle Falschaussagen von Sohn A aufdecken und anklagen... Und wo kein Kläger,... Also hat Sohn A eigentlich auch nichts zu befürchten ... Wann kann Sohn B eigentlich eine eidesstattliche Erklärung fordern? Muss die Angelegenheit dafür erst vor Gericht gegangen sein? Viele Grüße und nochmals 1000 Dank MickNick |
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| AW: Auskunftsansprüche des Pflichtteilberechtigten Zitat:
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| AW: Auskunftsansprüche des Pflichtteilberechtigten Zitat:
![]() Und selbst wenn er einen Notar dafür bezahlen müsste, würde sich das für Sohn B rechnen. Könntest Du mir noch die letzten beiden Fragen beantworten? 1. Wer darf den Notar bestimmen, bei dem das not. Nachlassverzeichnis erstellt wird? 2. Wann kann Sohn B von Sohn A eine eidesstattliche Erklärung fordern? Hätte ich Deine Adresse, würde ich Dir eine Flasche Wein zukommen lassen, dafür, dass Du Dir soviel Mühe gemacht hast... |
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| AW: Auskunftsansprüche des Pflichtteilberechtigten Zitat:
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Wer sich den Notar aussuchen darf, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Spielt aus meiner Sicht auch keine Rolle. Zitat:
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