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Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung

Dies ist eine Diskussion zu Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 07.02.2012, 18:11
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Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung

Hallo,

ich habe eine Frage.

Eine Bekannte hat vor 2 Jahren auf anraten des
Hausarztes eine gesetzliche Betreuung für die Finanzen
gemacht. Sie hatte Probleme, mit dem Geld ausgeben.
Aufgrund einer psychischen Erkrankung die vom Elternhaus
rührt (Borderline). Dazu ist sie auf das Amtsgericht.

Die bestellten einen Gutachter, der zum 1. Termin angemeldet war,
an dem Tag als ihre Mutter starb. Das wurde abgesagt. Dann kam
er am Tag nach der Beerdigung. Da hüpft man nicht fröhlich
durch die Wohnung. Er befand dann auch, das die Finanzen erstmal
gesetzlich geregelt sein sollten. Diese Betreuung lief völlig
schief. Die Betreuerin vergass die Telefonrechnung zu zahlen
u.s.w. Sie legte Beschwerde ein was auch vor dem Landgericht
verhandelt wurde. Was sie nicht wusste, sondern erst 8 Monate
danach erfuhr,ist das der Richter bei Beschwerdeeinreichung
bei diesem Gutachter erneut ein Gutachten in Auftrag gab.

Das vernichtend sein soll. Das erste war schon heftig, das die
Ärzte die meine Bekannte behandeln, den Kopf geschüttelt haben.
Wie man sowas schreiben kann, wenn man denjenigen gar nicht kennt.

Somit wurde es nicht aufgehoben, sondern eine neue Betreuerin
eingesetzt.

Meine Bekannte kennt das 2. Gutachten nicht.

Möchte aber aus der Betreuung raus. Die sie freiwillig begann.

Ein erneuter Versuch der Beschwerde wurde vom Landgericht abgewiesen, mit Verweis auf das 2. Gutachten. Da kam zu Tage das das existiert. Das ist unglaublich. Da wird was erstellt,
ohne das die Betroffene selbst davon erfährt.

Hat man Chancen daraus zu kommen, denn das läuft noch mindestens 4 Jahre. Die Betreuerin ist Anwältin und auch schon
sie auflaufen lassen, und hat irgendwas bezahlt und sie
stand mit 150 Euro im Monat da. Seit 2 Jahren hat sie
keine Post mehr gesehen.

Das kann doch nicht sein, wenn man was freiwillig beginnt,
das man da nicht wieder raus kommt.

Oder gibt es einen Weg ?

Entschuldigung das es so lang ist.

Grüße
Marion
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