Dies ist eine Diskussion zu Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung ich habe eine Frage. Eine Bekannte hat vor 2 Jahren auf anraten des Hausarztes eine gesetzliche Betreuung für die Finanzen gemacht. Sie hatte Probleme, mit dem Geld ausgeben. Aufgrund einer psychischen Erkrankung die vom Elternhaus rührt (Borderline). Dazu ist sie auf das Amtsgericht. Die bestellten einen Gutachter, der zum 1. Termin angemeldet war, an dem Tag als ihre Mutter starb. Das wurde abgesagt. Dann kam er am Tag nach der Beerdigung. Da hüpft man nicht fröhlich durch die Wohnung. Er befand dann auch, das die Finanzen erstmal gesetzlich geregelt sein sollten. Diese Betreuung lief völlig schief. Die Betreuerin vergass die Telefonrechnung zu zahlen u.s.w. Sie legte Beschwerde ein was auch vor dem Landgericht verhandelt wurde. Was sie nicht wusste, sondern erst 8 Monate danach erfuhr,ist das der Richter bei Beschwerdeeinreichung bei diesem Gutachter erneut ein Gutachten in Auftrag gab. Das vernichtend sein soll. Das erste war schon heftig, das die Ärzte die meine Bekannte behandeln, den Kopf geschüttelt haben. Wie man sowas schreiben kann, wenn man denjenigen gar nicht kennt. Somit wurde es nicht aufgehoben, sondern eine neue Betreuerin eingesetzt. Meine Bekannte kennt das 2. Gutachten nicht. Möchte aber aus der Betreuung raus. Die sie freiwillig begann. Ein erneuter Versuch der Beschwerde wurde vom Landgericht abgewiesen, mit Verweis auf das 2. Gutachten. Da kam zu Tage das das existiert. Das ist unglaublich. Da wird was erstellt, ohne das die Betroffene selbst davon erfährt. Hat man Chancen daraus zu kommen, denn das läuft noch mindestens 4 Jahre. Die Betreuerin ist Anwältin und auch schon sie auflaufen lassen, und hat irgendwas bezahlt und sie stand mit 150 Euro im Monat da. Seit 2 Jahren hat sie keine Post mehr gesehen. Das kann doch nicht sein, wenn man was freiwillig beginnt, das man da nicht wieder raus kommt. Oder gibt es einen Weg ? Entschuldigung das es so lang ist. Grüße Marion |
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