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Aufgabenstellung in Klausuren rechtmässig?

Dies ist eine Diskussion zu Aufgabenstellung in Klausuren rechtmässig? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 18.03.2005, 15:36
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Unhappy Aufgabenstellung in Klausuren rechtmässig?

Hallo zusammen!

Grundbestand meiner Frage ist eine Klausur, die aus 3 Aufgabenteilen besteht und hierzu habe ich eigentlich grundsätzlich die Fragen:

1. darf man in der Klausur eine Frage stellen, die sich auf einen Gastvortrag von einem Referenten bezieht, die nach dem Namen und dem Inhalt dieses Vortrages fragt?

2. darf man in der Klausur eine Frage stellen, welche die Einstellungsmöglichkeiten einer Software
im Bezug zur Verdeutlichung des Vorlesungsstoffes dient und diese 43% der erreichbaren
Punkte darstellt?

zu 1.) eigentlich die Hauptfrage! hier ist davon auszugehen, dass man der Vorlesung bereits im früherem Semester beigewohnt hat und sich die eigentliche Thematik nicht verändert hat.
Von meiner Sicht aus hat diese frage keine Allgemeingültigkeit und dürfte so nicht gestellt werden.

Welche Möglichkeiten habe ich hierbei in Bezug zu einer Beschwerde an die Hochschule über eine Klausur?

Danke für die Hilfe!
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