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Arbeitszeiten auszugsweise veröffentlicht

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitszeiten auszugsweise veröffentlicht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 15.05.2010, 00:15
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Exclamation Arbeitszeiten auszugsweise veröffentlicht

Hallo liebe Forumnutzer, hier mal ein Fiktiver Fall:

Im Dienstleistungsunternehmen A wird in 2 Schichten gearbeiten. Und zwar in Früh- und Spätschicht. Die Mitarbeiter konnten untereinander die Schichten tauschen. Seit kurzem werden Pläne im Raum aufgehängt, auf denen die Namen der Mitarbeiter und deren Schicht drauf stehen, damit sie die Schichten besser tauschen können. Nur wurden die Mitarbeiter nicht gefragt ob die mit der Veröffentlichung der Schichten einverstanden sind. Es haben sich schon einige Mitarbeiter beschwert und drum gebeten von der Liste gestrichen zu werden. Dies wird aber nicht gemacht. Ist es dem Arbeitgeber erlaubt ohne die Zustimmung der Arbeitnehmer deren Arbeitszeiten im Arbeitsraum für alle die Zutritt haben, zu veröffentlichen?
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