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Arbeitsgenehmigung/recht f. Ausländischen Facharzt !

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsgenehmigung/recht f. Ausländischen Facharzt ! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2005, 21:42
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Question Arbeitsgenehmigung/recht f. Ausländischen Facharzt !

Hallo Ihr profis da drausen,

jetrzt seid Ihr gefragt :

Facharzt Dr. 1 hat bis Dezember 04 im Krankenhaus A im Bundelsand A gearbeitet mußte leider aufhören weil Regierung vom Bundesland A gesagt hat, das man die Arbeitserlaubnis nicht weiter verlängern wird.
Der Dr. 1 müßte evtl. in ein anderes bundesland ziehen um hier weiterhin Beschäftigt sein zu dürfen, wenn das andere Bundesland XYZ die zustimmung dazu gibt ?

Gibt es irgend was Rechtliches was dem Facharzt Dr. 1 helfen könnte im Bundesland A weiterhin beschäftigt bleiben zu können um nicht unbedingt weg ziehen zu müßen ?

Den das wäre sehr schade, er ist ein sehr guter Facharzt, halt nur Ausländisch . Aber das spielt doch keine rolle oder ?
Ohne gültige Arbeitserlaubnis keine Aufendhaltserlaubnis !

Wer hilft, bis anfang Februar 04, müßen wir wissen was wir noch tun können, um Dr.1 zu helfen.
Den er hilft tausenden anderen patienten ! morgen bin ich es oder Sie oder du ?

jetzt schon mal 1000 x danke !

gruß floh
meldet euch bitte

Hilfe SOS hife SOS

Geändert von floh00 (11.01.2005 um 21:43 Uhr). Grund: rechtschreibfehler
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2005, 23:23
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AW: Arbeitsgenehmigung/recht f. Ausländischen Facharzt !

Also Dr.1 sollte sich auf alle Fälle einen Anwalt suchen.

Aber generell: Es gilt zu unterscheiden zwischen nicht europ. Ausländern und europ. Ausländern. Stammt Dr.1 aus einem Mietgliedstaat der EU, dann kann er sich gegenüber dem Bundesland auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Art 39 EG Vertrag berufen.

Ach ja und nebenbei, ich glaube nicht das deine Doppelpostings unbedingt dazu beitragen, dass du schneller eine Antwort bekommst.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2005, 17:48
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AW: Arbeitsgenehmigung/recht f. Ausländischen Facharzt !

hallo,

also der facharzt ist aus einem nicht EU land.

wie sieht die rechtslage jetzt aus, und an welchen guten rechtsanwalt kann man sich wenden ?
den jeder RA kennt sich mit diesem fachgebiet nicht aus.
also braucht der Dr.1 einen verdammt guten RA, nur wo ist der gute RA ?

Dr.1 war bei einigen RA, die haben ihm bis jetzt leider nicht helfen können, deshalb der SOS ruf hier im forum !


gruß floh
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