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Arbeiterausnützung

Dies ist eine Diskussion zu Arbeiterausnützung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 17:45
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Arbeiterausnützung

Kann mir Jemand helfen?
Gehen wir mal dvon aus das jemand bei seinem Boss privat in seiner Freizeit ein ganzes Haus baut.(800 Std.).Der Boss hat mit ihm ausgemach das er dann bei fertigstellung das Haus auf mietkauf oder eine günstigere miete als er jetzt zahlt bekommen würde.
nun baut der jemand das Haus fast fertig dann kommt der Boss mit dem Mietvertrag wo er eine unbezahlbare Miete verlangt.der Jemand hat gekündigt und versucht nun eine Entlohnung für seine 800 Arbeitsstunden zu bekommen
nun zu meiner Frage:
hat der Jemand Anspruch? oder wie kommt er zu seinem Geld?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 18:14
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AW: Arbeiterausnützung

Es wurde alles nur mündlich augemacht.
Nein der Jemand hat nur Fotos von jeden Arbeitsgang und das Baustellentagebuch.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 18:25
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AW: Arbeiterausnützung

Und wenn der Jemand Zeugen hat und der Exboss nichteinmahl weiss wo die Wasser und Stromleitungen verlaufen oder die Fussbodenheizung verläuft
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  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 18:42
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AW: Arbeiterausnützung

Er hat!

siehe §612 BGB

Es wäre noch zu klären, ob er das Haus als Arbeitsauftrag oder als selbständig (tiefdunkelgrau) erbrachte Dienstleistung gebaut hat. Die Varianten sollte er mit einem Anwalt durchsprechen, bevor er ernsthaft was verlangt oder gar klagt.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 18:55
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AW: Arbeiterausnützung

Der Boss hat eine Halle gebaut ,dann hat er zu dem Jemand gesagt :
Wenn er eine Wohnung im Haus haben will muss er sich eine Hineinbauen (im Og)Das Material hat der Boss gezahlt die Arbeit hat der Jemand erledigt.
Nun hat der Boss ein Wohnhaus und der Jemand steht wieder vor dem nichts.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 19:07
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AW: Arbeiterausnützung

Jemand sollte sich mal klar überlegen, was er mit dem Boss vereinbart hat. Wenn die Abmachung eben war, Jemand arbeitet für lau, dann war es nur Hobby. Wurde ihm irgendeine konkrete Sache zugesichert? War von einer konkreten Mietsumme die Rede?
Wenn alles nur Gummi war, wird es schwer, etwas zu verlangen. Man muss wenigstens sagen können, wofür man wieviel haben will.
Wenn Jemand dann vom Boss nur ausgelacht wird, sollte er sich von einem Anwalt helfen lassen. Rechtlos ist er nicht.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 19:20
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AW: Arbeiterausnützung

danke
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  #8 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 19:35
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AW: Arbeiterausnützung

ja Miete hat er sagen wir mal 250 euro zugesagt und im entefekt 480 velangt und der jemand möchte 800 stunden von seinem letzten stundengehalt wo er noch bei ihm gearbeitet hat
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