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Arbeiten bei einem gemeinnützigen Verein

Dies ist eine Diskussion zu Arbeiten bei einem gemeinnützigen Verein innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2012, 20:26
mkw mkw ist offline
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Arbeiten bei einem gemeinnützigen Verein

Hallo!

Ich hätte eine Frage:
Mal angenommen ein Azubi erstellt nebenbei für einen gemeinnützigen Verein eine Webseite und der Verein möchte dies auch bezahlen. Welche Möglichkeiten hat der Verein bzw. der Azubi dies zu bewerkstelligen?

Gibt es eine Möglichkeit für den Azubi das Geld steuerfrei und ohne dass das Kindergeld gestrichen wird zu erhalten?
Bzw. kann/darf der Verein den Azubi überhaupt bezahlen? Und muss der Azubi Mitglied des Vereins sein?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2012, 19:09
mkw mkw ist offline
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AW: Arbeiten bei einem gemeinnützigen Verein

Kann mir keiner bei dieser Frage weiterhelfen?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2012, 01:54
JHS JHS ist offline
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AW: Arbeiten bei einem gemeinnützigen Verein

Ist nicht mein Spezialgebiet, aber da sich sonst keiner erbarmt...

Auf die Gemeinnützigkeit kommmt es -erst mal- nicht an. Wenn der Azubi gewerbliche, entgeltliche Dienstleistungen erbringen will, muß er als allererstes Mal ein Gewerbe haben. Dann muß er dem Verein eine Rechnung stellen, die dieser dann ganz normal bezahlt und der Azubi normal versteuert.

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit für den Azubi das Geld steuerfrei und ohne dass das Kindergeld gestrichen wird zu erhalten?
Da kommen wir zur Gemeinnützigkeit. Es gibt zum einen die sog. Ehrenamtspauschale und zum anderen die sog. Übungsleiterpauschale. Letztere kommt hier nicht in Frage, desw. gehe ich nicht näher drauf ein. Bei ersterer gibt es einen Jahresfreibetrag von 500,00 €, der steuerfrei ist. Die ehrenamtliche Tätigkeit muß in einem gemeinnützigen, mildtätigem und/oder kirchlichen Verein ausgeübt werden. Ob man da Mitlied sein muß, weiß ich nicht. Schaden kann es sicher nicht. In der Vereinssatzung muß die Zahlung dieser Pauschalen festgelegt sein, oder es muß ein Mitgliederbeschluß darüber ergehen. Was das Kindergeld angeht, weiß ich nicht, ob die Pauschale angerechnet wird. Was ich weiß ist, dass die Übungsleiterpauschale (das ist wie gesagt die andere), nicht auf Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII angerechnet wird (wo sonst eig. alles angerechnet wird). Insoweit könnte(!!!) es bei der Ehrenamtpauschale und Kindergeld ebenso sein. Das ist aber eine pure Vermutung von mir. Erfragen kann man das aber leicht bei der Kindergeldkasse.
__________________
cheers, JHS
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2012, 19:17
mkw mkw ist offline
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AW: Arbeiten bei einem gemeinnützigen Verein

Vielen herzlichen Dank für deine Antwort.
Also falls noch jemand evtl. mehr weiß, würde ich mich über eine Antwort freuen.
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anstellung, geld, gemeinnütziger verein

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