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Anzeige wegen Betrug

Dies ist eine Diskussion zu Anzeige wegen Betrug innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 06.02.2012, 14:55
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Anzeige wegen Betrug

A hat Schulden bei Gläubigern die er aber bis heute jeden Monat mit den vereinbarten Raten bedient hat.
A hat sich einen festen Arbeitsplatz gesucht um diese Raten bedienen zu können.
A besitzt seit 2007 einen I-Shop, dass wissen die Gläubiger. Dieser I-Shop liegt durch die finanzielle Situation von A seit 2009 brach.
Mitte 2011 möchte A, neben seinem Job, den I-Shop wieder zum laufen bringen und entschließt sich ein Forum an den I-Shop anzubinden.
Das da der Rubel von heute auf morgen nicht läuft, muss ja wohl nicht weiter erwähnt werden.

Anfang 2012 treten jetzt die Gläubiger(G) auf den Plan und sind der Meinung A würde enorme Einnahmen haben und dieses Geld an ihnen vorbei schleusen *echter Schenkelklopfer* *LOL*
Somit entscheiden sich die G's eine Anzeige wegen Betrugs gegenüber A zustellen.

Frage:
  1. Haben die G's Chancen damit durchzukommen, wenn er belegen kann, dass er diese "enormen Einnahmen" gar nicht hat?(Zumal er ja die G's immer bedient hat)
  2. Ist A jetzt verpflichtet die volle noch offene Gläubigersumme aufzubringen?
  3. Was bleibt A als ALternative, wenn er keine Insolvenz beantragen möchte?(Denn er bekommt kein Kredit von der Bank)
  4. Kann man A auf Grund dessen sein Gewerbe entziehen?

Ein Anwalt ist eingeschaltet, aber sein Plan A ist einfach nur die G's zu bedienen....das ist alles!

Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte, DANKE!
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Alt 06.02.2012, 15:05
JHS JHS ist offline
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AW: Anzeige wegen Betrug

Wenn es Ratenvereinbarungen/Teilzahlungsvergliche usw. gibt, die von A bedient werden, läge selbst dann kein Betrug vor, wenn A tatsächlich höhere Einnahmen hätte, als zum Zeitpunkt der Ratenvereinbarungen/Teilzahlungsvergliche.

Es sei denn, es wurde explizit vereinbart, dass den Gläubigern Einkommensänderungen mitzuteilen sind (z.B. zum Zwecke der Ratenanpassung). Dann könnte Betrug durch Unterlassen (Garantenstellung aus Vertrag) vorliegen, wenn es diese Einnahmen tatsächlich gäbe.
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 17:09
Boardneuling
 
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AW: Anzeige wegen Betrug

Danke erst einmal!

Diese angeblichen Einnahmen hat A aber nicht und kann das auch anhand von Unterlagen nachweisen.
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