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Anzeige durch Falschaussage

Dies ist eine Diskussion zu Anzeige durch Falschaussage innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2007, 16:42
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Anzeige durch Falschaussage

Nehmen wir an, ein Mann erhält von seiner Expartnerin 4 Monate nach der Trennung eine Anzeige wg. Vergewaltigung und Körperverletzung + einstweiliger Verfügung, dass er sich der Ex-Partnerin nur auf 100m nähern darf. Dem Schreiben geht hervor, dass diese Gewalt sich über 17 Jahre gezogen haben soll - also fast während der ganzen Beziehung aus welcher auch Kinder hervorgingen.

Wie kann der Mann (am besten noch vor Prozess und ohne Anwaltskosten) Beweisen, dass es sich um eine Falschaussage handelt? Da die Frau häufig in ärztlicher Behandlung war (Psychiartrie/Gyn/Hausarzt) müsste es doch irgendwem mal aufgefallen sein, aber hier greift sicher wieder die ärztliche Schweigepflicht....

Hilfe!! Und was will die Frau? Geld??
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2007, 17:25
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AW: Anzeige durch Falschaussage

Moin,

ohne Anwalt ist die Sache sehr wagemutig..........bloss nicht.

Gruß
Aspirinho
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2007, 09:58
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AW: Anzeige durch Falschaussage

Geht klar. Nehmen wir an, mein Bekannter nimmt sich einen Anwalt: Was kann dazu beitragen, die Aussage der Frau doch in Frge zu stellen. In diesen fiktiven Fall liegt schon eine Urkundenfälschung (Rezeptbetrug) und eine Unterschriftenfälschung (Bestellung bei Quelle auf den Namen des Mannes) vor.

Was passiert, wenn Sie die angibt, sich nicht mehr "richtig erinnern" zu können, da sie Neurotransmitter einnimmt. Ist das sowas wie ein "Freischein"??? Ich meine, kann es sein, dass hier 100000 EUR an Gerichtskosten verblasen werden, die der Beschuldigte tragen muss, und am Ende zu keinem Ergebnis führen? Gibt es irgendeine Unterstützung für Ihn?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.07.2007, 10:27
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AW: Anzeige durch Falschaussage

Moin,

bitte die Bezüge auf reale Personen vermeiden.

Ich denke mal in diesem speziellen Fall werden sich die Anwälte gegenseitig mit Gutachten und psychologischem Kram so bombardieren, dass selbst die Richter mit den Augen schlackern
Vielleicht wird hier jede Tat einzeln begutachtet, ob die Person gerade zurechnungsfähig war, vielleicht wird sie auch für voll unzurechnungsfähig erklärt, oder für glaubwürdig.
Alles ist drin.

Gruß
Aspirinho
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  #5 (permalink)  
Alt 06.07.2007, 10:31
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AW: Anzeige durch Falschaussage

Zunächst mal soll sich der fiktive Freund gegen die EV wehren. Im vorläufigen Rechtsschutz reicht es, Tatsachen GLAUBHAFT zu machen. Das bedeutet in der Regel, dass man etwas an Eides Statt erklärt. Im Hauptverfahren wird die fiktive Ex dann allerdings ihren Vortrag BEWEISEN müssen - sofern der fiktive Freund sich wehrt.

Das Strafverfahren wird mit ziemlicher Sicherheit keine 100.000 Euro kosten. Und WER die Kosten am Ende zahl, steht auch noch nicht fest. Wenn´s für die Ex ganz dumm läuft, könnte sogar sie diejenige welche sein.

Ob es zu einem Prozess kommt, steht auch noch nicht fest. Staatsanwälte ziehen sich ihre Hosen auch nicht mit der Kneifzange an. Allerdings muss einer solchen Strafanzeige ZWINGEND nachgegangen werden. Daher, dass StA und Polizei ggf. Ermittlungen aufnehmen, sagt überhaupt nichts, auch nicht, dass der fiktive Freund ggf. als Beschuldigter vernommen wird. Die Ermittlungsbehörden sind nämlich verpflichtet, nicht nur nach belastenden Beweisen, sondern auch nach ENTLASTENDEN Beweisen zu ermitteln.

Kommt es tatsächlich zu einem Prozess, weil die StA entweder von der Schuld des fiktiven Freundes überzeugt ist oder aber eine Verurteilung zumindest für möglich hält, stehen im Prozess zunächst mal Aussage gegen Aussage. Wenn das Gericht keine Gründe zur Annahme hat, dass der Aussage der Ex mehr zu glauben ist als der des fiktiven Freundes, wird dieser freigesprochen werden, notfalls aus Mangel an Beweisen.

Was der fiktive Freund jetzt oder später tun kann? Das, was gegen die Glaubwürdigkeit der Ex spricht, sollte er schon zu Protokoll geben. Viel mehr kann man gegen aus der Luft gegriffene Vorwürfe leider nicht machen, außer man könnte beispielsweise beweisen, dass man zum angeblichen Zeitpunkt einer Tat ganz woanders war.

Insgesamt spricht es nicht für die Glaubwürdigkeit einer Person, wenn sie angibt, über 17 Jahre vergewaltigt etc. worden zu sein und sich ausgerechnet vier Monate nach Ende der Partnerschaft den Behörden anvertraut. Aber wie gesagt, Staatsanwälte ziehen ihre Hosen...
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  #6 (permalink)  
Alt 06.07.2007, 10:40
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AW: Anzeige durch Falschaussage

Wie verhält es sich eigentlich mit dieser Regelung, Annäherung nur bis 100m, wenn Sie sich nähert? Evtl. Wohnen beide nur 150m von einander entfernt...
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  #7 (permalink)  
Alt 06.07.2007, 10:51
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AW: Anzeige durch Falschaussage

Ganz einfach. Ein Verstoß gegen die Verfügung ist verschuldensabhängig. Mindestens müsste müsste dem fiktiven Freund also der Vorwurf der Fahrlässigkeit gemacht werden. Das ist sicher nicht der Fall, wenn SIE sich seiner Wohnung nähert.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.07.2007, 11:25
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AW: Anzeige durch Falschaussage

Ist es denn sinnvoll, in diesem fiktiven Fall, sich gegen die Vorwürfe mittels einer Gegenanzeige "Verleumdung, Üble Nachrede" etc. zu wehren? Gibt es sowas überhaupt noch?
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  #9 (permalink)  
Alt 06.07.2007, 12:29
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AW: Anzeige durch Falschaussage

Zitat:
Zitat von vio
Ist es denn sinnvoll, in diesem fiktiven Fall, sich gegen die Vorwürfe mittels einer Gegenanzeige "Verleumdung, Üble Nachrede" etc. zu wehren? Gibt es sowas überhaupt noch?
Ob es sinnvoll ist muss jeder für sich selbst entscheiden. Es ist meiner Meinung nach schon ein Makel, im Verdacht zu stehen ein Vergewaltiger zu sein.
Geben tut es diese Straftatbestände in den §§ 186 + 187 StGB. (Das war richtig falscher Deutsch )
Auch hierbei sollte man nicht auf den Anwalt verzichten.

Gruß
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  #10 (permalink)  
Alt 06.07.2007, 13:07
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Exclamation AW: Anzeige durch Falschaussage

Das Kind, welches fiktiv bei ihm lebt, soll jetzt herausgegeben werden, da er ja fiktiv gewaltätig ist!! Was tun... jetzt
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