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Anwendungsbereich vom § 985 BGB

Dies ist eine Diskussion zu Anwendungsbereich vom § 985 BGB innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 26.02.2011, 13:09
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Question Anwendungsbereich vom § 985 BGB

Findet § 985 BGB auch Anwendung auf Kontoüberweisungen?
Beispiel: C gibt B eine bestimmte Geldsumme. (obwohl C der Meinung ist dass das ungerecht ist, dass B von ihm Geld verlangte. C hinterlässt allerdings ein Zettel mit seiner Kontonummer auf dem Tisch in der Hoffnung, dass B doch ein vernünftiger Mensch ist und ihm das Geld wieder zurück überweisen wird.) A nimmt den Zettel an sich und überweist C von dem Konto von B die gleiche Summe. (A war von B beauftragt seine Geschäfte zu erledigen, wusste aber, dass B kein Geld dem C überweisen möchte) Als B das erfahren hat, wollte er von C das Geld wieder haben. Kann er das nach § 985 BGB verlangen? oder greifen die Ansprüche nach §§ 987 ff, 816 ein?..und wenn § 985 BGB anwendbar ist, könnte die Prüfung folgendermaßen aussehen, oder ist sie komplett falsch?
Anspruch auf die Rücküberweisung aus § 985 BGB (B gegen C)
- B müsste Eigentümer der Geldsumme sein
- Ursprünglich war C der Eigentümer. Eigentumsübergang an B nach § 929 BGB durch die Übergabe des Geldes. (Hier ansprechen, dass C das nicht gewollt hat, dennoch übergeben hat).
-B ist also jetzt der Eigentümer. Verloren, indem A dem C das Geld überwiesen hat? konkludente Einigung, dennoch fragliche Wirksamkeit (Abgrenzung Stellvertreter oder GoA, Missbrauch der Vertretungsmacht usw...)

Falls mir jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar...
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anwendungsbereich, geld, Überweisung, § 985 bgb

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