Dies ist eine Diskussion zu Anwaltshaftung? Wenn der Anwalt Fehler macht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Anwaltshaftung? Wenn der Anwalt Fehler macht Die Tochter ist brav der Aufforderung des Gerichtsvollziehers gefolgt, stand jedoch vor seiner geschlossenen Bürotür, und als der Mann auch vier Stunden später noch nicht anwesend war und sich auch telefonisch nicht sprechen ließ, trat sie die Heimreise an, allerdings mit einem bitteren Nachgeschmack, zumal sie in der Vorladung gelesen hat, dass ihr eine Haftstrafe droht, wenn sie den anberaumten Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung nicht einhält. Nachdem sie den GV auch die folgenden 24 Stunden telefonisch nicht erreichen konnte, wurde aus dem anfangs bitterem Nachgeschmack gallenbittere Wut! Es sei dahingestellt, ob Wut tatsächlich Flügel verleiht. Zumindest kam es mir so vor, als sei sie durch die aufgestaute Wut der vergangenen Tage und der hinzugekommenen Wut auf den Herrn Gerichtsvollzieher endlich aufgewacht.... Zuerst zog sie ins Amtsgericht ihres Hauptwohnsitzes, da sie wusste, dass es dort eine Rechtsberatung gibt. Von wegen. Besagte Rechtsberatung gibt es schon seit mehreren Jahren dort nicht mehr. Abwimmeln ließ sie sich dennoch nicht, bis sie eine Ansprechpartnerin fand, die offiziell für ganz andere Aufgaben in diesem Amtsgericht zuständig ist, aber die Erzählung der Tochter faszinierte sie dermaßen, dass sie sich umgehend ans Telefon begab und so lange nach einer gewissen Gerichtsakte fahndete, bis sie deren Aufenthaltsort nennen konnte. So zog die Tochter ins nächste Amtsgericht und erhielt tatsächlich Einblick in die unbeschreiblich dicke Akte, der zudem unbeschreiblich viele Erkenntnisse zu entnehmen waren. Das ist passiert: Der Anwalt ihres Vertrauens ist zu keiner Verhandlung erschienen! Sie fand in der Akte sogar die Kopie eines Suchauftrages der Post, der es nicht gelungen ist, dem Anwalt ein Schriftstück zuzustellen. Sie las, dass sie persönlich niemals zu einem Verfahren geladen war, und da auch ihr Anwalt der Verhandlung nicht beiwohnte, konnte er auch nicht verhindern, dass sie vom Richter zur Zahlung von ca. 600,- verdonnert wurde, weil die Gegenseite das Blaue vom Himmel log. Mal angenommen, die Beklagte wäre vorgeladen worden, und vor allem mal angenommen, ihr Anwalt hätte ihr zur Seite gestanden: Dem Gericht wäre gar nichts anderes übrig geblieben, als die Gegenseite zum Mond zu schießen, denn die Beklagte hätte dem Gericht beweisen können, wie gewissenhaft sie und ihre Helfer die Wohnung, um die es ja geht, renoviert haben. In der Gerichtsakte konnte sie lesen, dass einige Monate später ein Versäumnisurteil ergangen ist, gegen das ihr Anwalt zwar Widerspruch eingelegt hat, aber erst sehr viel später, was wohl auch der Grund war, warum der Einspruch abgewiesen wurde. Nun hatte der Anwalt seit etwa Januar 2008 Zeit, seiner Klientin reinen Wein einzuschenken, sie ggf. zu warnen, was durch seinen Fehler auf sie zukommen würde, doch hielt er dies einfach nicht für nötig, bis es an der Tür der Beklagten bimmelte und der Gerichtsvollzieher 1410,- von ihr abzocken wollte. Auf dem Amtsgericht erfuhr sie, dass sie gegen eine geschlossene Akte nicht mehr angehen kann, und dass sie deshalb tatsächlich 1410,- bezahlen muss, auch dann, wenn sie vom Unheil, das hinter ihrem Rücken gefällt wurde, nie etwas gewusst hat. Ha, es ist keine zwei Monate her, als sie noch privat-freundschaftlich mit dem Anwalt telefoniert hat, wo die Möglichkeit im Raume stand, dass er seine Mandantin zumindest vorwarnt. Die Gegenpartei fühlte sich nach dem Versäumnisurteil wie im Siebten Himmel und so sehr auf der Gewinnerseite, dass sie gleich zum nächsten Schlag ausholte, denn die Tochter erhielt kurz nach dem Besuch des unzuverlässigen Gerichtsvollziehers auch noch einen Mahnbescheid über ca. 5.500,- , gegen den sie vor ca. 10 Tagen Widerspruch eingelegt hat. Der nette Herr auf dem Amtsgericht meinte, dass sie eine sehr gute Chance hat, zumindest in dieser Angelegenheit mit heiler Haut davon zu kommen, denn der Kläger verlangt von ihr z.B. Mietnachzahlungen für die Wohnung des Vaters bis zum 5.12.2007, obwohl der Vater im Juni 2006 gestorben ist. Es ist also einzig und allein das Versäumnisurteil, das ihr Kopfschmerzen bereitet. Deshalb ist sie noch am gleichen Tag zu einem Anwalt, der seinen bösen Kollegen an den Pranger stellen und dafür sorgen soll, dass dieser in seine Portokasse greift und dem Mädel die 1410,- zurück zahlt. Gleichzeitig hat sie den neuen Anwalt beauftragt, dem Kläger auf die Finger zu klopfen, denn in der Gerichtsakte wimmelt es nur so von Ungereimtheiten, die dringend aufgeklärt gehören. NS: Der böse Gerichtsvollzieher, der Märchentöchter zur Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung bestellt, sie dann aber im Regen stehen lässt, hat sich inzwischen gemeldet. Entschuldigung? Wofür denn? Wo er doch weg musste? Angerufen hat er auch nur deshalb, um mitzuteilen, dass er eine Info erhalten hätte, die beinhaltet, dass er persönlich aus dem Spiel draußen ist.... |
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| AW: Anwaltshaftung? Wenn der Anwalt Fehler macht Du wirst hier mehr Erfolg mit Antworten haben, wenn Du - Deine Fragen klarer formulierst - Deine Leser nicht zwingst, einen sehr langen Text zu lesen. ![]() Indirekt willst Du einen sehr langen Rechtsfall aufarbeiten. Das geht aber nicht in einem oder zwei Threads!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anwaltshaftung? Wenn der Anwalt Fehler macht also ich habe das so verstanden, dass das abgezockte mädel wissen möchte, ob man einen RA für seine (nachweislichen?) fehler/unterlassungen in haftung nehmen kann ? (am besten ohne nachfolgerRA) |
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