Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Anspruch auf Arbeitslosengeld jemand arbeitet seit mehreren Jahren in Deutschland, ist zwischenzeitlich nach Österreich umgezogen und arbeitet weiterhin bei der selben Firma in Deutschland. Nun bekommt diese Person die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und meldet sich in Deutschland arbeitslos, wo ja auch die Beiträge bezahlt wurden. Nun sagt das Arbeitsamt, dass die Person keinen Anspruch auf ALG I in Deutschland hätte, weil sie nicht in Deutschland wohne. Kann das sein? Für was bezahlt die Person dann die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Deutschland? |
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| AW: Anspruch auf Arbeitslosengeld Um in Deutschland ALG zu beziehen, muss man dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen. Nach Ansicht des AA tut man dieses nur, wenn man in Deutschland auch gemeldet ist und auf Briefe des AA innerhalb von 24Std antworten kann. Wenn ein Umzug fuer den Arbeitnehmer AN nach Deutschland nicht in Frage kommt, kann er versuchen die Anspruche auf ALG vom oesterreichischen AA auszahlen zu lassen. In der Regel kommt dabei aber das oesterreichische Recht zum tragen. Die AA beitet dazu genau Infornationen auf ihrer Webseite.
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| AW: Anspruch auf Arbeitslosengeld Könnten Sie mir das verlinken, ich finde das nicht auf der Homepage. Danke |
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| AW: Anspruch auf Arbeitslosengeld Zitat:
Schau mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_1909...nales-Nav.html evtl. muss man sich in D Arbeitslos melden (und Wohnsitz haben) und kann dass dann ins Ausland. Da das ein Rechtsforum ist muss ich darauf hinweisen, dass man sich NICHT bei einem Freund anmelden darf, wenn man dort nicht wohnt. Da dieses eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Is ja wohl klar nich?
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| AW: Anspruch auf Arbeitslosengeld Danke DIR |
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| AW: Anspruch auf Arbeitslosengeld Muß man sich nicht da arbeitslos melden, wo man seinen wohnsitz hat? |
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| AW: Anspruch auf Arbeitslosengeld Das weiß ich nicht. Aber wenn man in DE gearbeitet hat und dort seine Beiträge gezahlt hat? Muss ja für irgendwas gut sein, man zahlt ja nicht umsonst ein oder? |
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| AW: Anspruch auf Arbeitslosengeld Zitat:
wenn man dort wo man wohnt keine Ansprueche gesammelt hat, oder aber lieber einen Job bei seiner (neuen?) Freundin in OE haben moechte, oder aber als superflexibler Arbeitnehmer europaweit auf Job suche ist, dann kann man seine in Deutschland erworbenen Ansprueche sich auch in einem anderen EWG-Land auszahlen lassen. Sollte das nicht gehen/ Sollte man das nicht wollen; die Ansprueche verfallen nach 2 Jahren, man koennte also auch erstmal 2 Jahre Urlaub in der Dom Rep machen, und anschliessen in D einen Job suchen - aber da gibt es dann doch noch ein paar Feinheiten zu beachten.
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