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anhörung im bußgeldverfahren

Dies ist eine Diskussion zu anhörung im bußgeldverfahren innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 15.11.2010, 14:16
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anhörung im bußgeldverfahren

Hallo, mal angenommen man hat einen Brief zur Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten.
es wird vorgeworfen: sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (verkehrsteilnahme durch Parken)
sie benutzen die Sperrfläche zum parken
sie parkten im bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Fahrschein.
ma werde aufgefordert angaben zur person zu machen, insofern die angaben falsch oder unvollständig sind.
was muss man tun, damit die sache eingestellt wird. das problem ist nämlich, dass noch 4 weitere strafzettel folgen werden, jeweils mit dem verstoß : trotz verkehrverbot zur verminderung schädlicher luftverunreinigungen am verkehr durch parken teilgenommen zu haben und sie parken im berich eines parkscheinautomaten.

was soll man tun?
wird der verkehrverstoß zugegeben? ja o nein ich war zur tatzeit der fahrer. ja o nein ich war zur tatzeit nicht der fahrer bzw ncht verantwortlich. ja o nein
muss man mögliche fahrer nennen?
oder soll man gar nichts zurücksenden?
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parkverbot, umweltplakette

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